Wenn keine Befreiung vorliegt, müssen Patient:innen je Blankoverordnung die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € Verordnungsblattgebühr und 10 % der Gesamtkosten einer Verordnung selbst tragen.
Weil der Gesamtpreis der Behandlungen bei Blankoverordnungen aber zu Beginn der Therapie nicht absehbar ist, kann auch die Höhe der voraussichtlichen Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden.
Darum wird die vollständige Zuzahlung hier erst am Ende der Verordnung berechnet – anders als es der bekannte Vertrag vorgibt.
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Aufklärungspflicht der Ergotherapeut:innen
Ergotherapeut:innen sind weiterhin verpflichtet, Patient:innen vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Die Beratung fällt dabei etwas intensiver aus:
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Umfang der Therapie: Die angewandten Zeitintervalle werden von Therapeut:innen entschieden und beeinflussen dadurch die Höhe der Zuzahlung.
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Schätzung des Zuzahlungsbetrags: Anhand des voraussichtlichen Therapieplans soll die ungefähre Zuzahlung zu Beginn abgeschätzt werden.
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Laufende Information: Bei Änderungen im Therapieplan kann sich die Zuzahlung variieren – Patient:innen sollen daher regelmäßig über den aktuellen Betrag informiert werden.
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Zwischenrechnungen: In Absprache mit Patient:innen können Zwischenrechnungen gestellt werden, um hohe Einmalzahlungen am Ende der Verordnung zu vermeiden.
Falls die Zuzahlung eine finanzielle Herausforderung darstellt, kann der Therapieplan ggf. angepasst werden, um die Therapiemenge und somit die Zuzahlung zu reduzieren.
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Eine Beratung zur Zuzahlungsbefreiung anbieten. In vielen Fällen reicht eine umfangreiche Blankoverordnung aus, um eine Befreiung zu beantragen.
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Nachweise: Für jede Zahlung wird eine Quittung ausgestellt. Am Ende der Behandlung kann auf Wunsch ein Gesamtbeleg erstellt werden.
Kann eine Zwischenrechnung für die Zuzahlung erstellt werden?
thevea bietet derzeit keine Zwischenrechnungen für die Zuzahlung an, da Berufsverbände davon abraten, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten. Die Zuzahlung soll idealerweise in einem Betrag nach Abschluss der Verordnung berechnet werden.
Allerdings kannst du jederzeit den aktuellen Stand der Zuzahlung in thevea einsehen und Patient:innen mündlich darüber informieren.
So geht’s:
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Öffne die Behandlungsdatenseite der Verordnung.
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Prüfen, ob alle eingetragenen Behandlungsdaten und Maßnahmen vollständig sind, die berechnet werden sollen.
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Klicke auf >Verordnung abschließen<
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Der aktuelle Zuzahlungsbetrag wird angezeigt.
- Breche den Vorgang ab um weitere Daten hinzuzufügen.
Leistungen ohne Zuzahlungspflicht
Für folgende Leistungen wird keine Zuzahlung berechnet:
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ergotherapeutische temporäre Schiene (54445 und 54446)
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Übermittlungsgebühr für Mitteilungen/Berichte an Verordnende (59741)
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Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (54503)
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