Auch bei der Blankoverordnung muss jede Behandlung taggleich direkt nach der Therapie von Patient:innen bestätigt werden. Dabei werden die angewandten Heilmittel sowie die durchgeführten Therapieminuten dokumentiert.
Worauf muss bei der Dokumentation geachtet werden?
- Unter „Maßnahmen“ wird das oder die angewandten Heilmittel sowie ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert.
- In der ersten Zeile muss der Wortlaut des Vertrages verwendet werden.
- Ab der zweiten Zeile dürfen Wiederholungszeichen oder Kürzel nach dem GKV-Fragen-Antworten-Katalog eingesetzt werden.
- Falls sich die Maßnahmen ändern, muss die neue Maßnahme wieder im Wortlaut eingetragen werden.
Welche Kürzel dürfen verwendet werden?
| Erste Zeile* (Wortlaut des Vertrages) | Ab der zweiten Zeile (Kürzel erlaubt) |
|---|---|
| Motorisch-funktionelle Behandlung | MFB |
| Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | SPB |
| Neuropsychologisch orientierte Behandlung | NOB |
| Hirnleistungstraining | HLT |
| Psychisch-funktionelle Behandlung | PFB |
| Ergotherapeutische Schiene | + Schiene |
| Hausbesuch | + HB |
| Telemedizinische Leistung | TM |
| Thermische Anwendung | TA |
*Zusätzlich zulässige Einträge in der ersten Zeile:
- mot.-funkt. Beh. (= Motorisch-funktionelle Behandlung)
- Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- Neuropsych. orientierte Beh. (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)
- Hirnleistungstr. (= Hirnleistungstraining)
- Psych.-funkt. Beh. (= Psychisch-funktionelle Behandlung)
Angabe der Behandlungszeit
- Bei der Blankoverordnung wird zusätzlich die abgegebene Behandlungszeit in Minuten dokumentiert (Summe der 15-Minuten-Zeitintervalle).
- Das Wort „Minuten“ muss dabei nicht ausgeschrieben werden.
- ❗ Wichtig: Es wird nur die reine Therapiezeit dokumentiert – die Vor- und Nachbereitungszeit wird nicht mit eingetragen und nicht von Patient:innen quittiert. Diese ZI werden ausschließlich für die Abrechnung berücksichtigt.
- Falls eine Behandlung mehrere Zeilen benötigt, kann in der nächsten Zeile weiter dokumentiert werden.
- Der Platz im Feld „Leistungserbringer“ kann auch noch für diese Dokumentation genutzt werden, da Ergotherapeut:innen hier nichts eintragen müssen.
- Falls die Zeilen auf der Verordnungsrückseite nicht ausreichen, kann die Bestätigung auf dem offiziellen GKV-Beiblatt fortgesetzt werden.
Was wird nicht in der Empfangsbestätigung dokumentiert?
- Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs
- Therapieberichte
- Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung
- Ein Behandlungsabbruch oder Rücksprachen mit verordnenden Ärzt:innen
Ausfüllen der Abrechnungsdaten
- Die Felder Abrechnungsdaten und Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers werden wie gewohnt ausgefüllt.
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