Auch bei der Blankoverordnung muss jede Behandlung taggleich direkt nach der Therapie von Patient:innen bestätigt werden. Dabei werden die angewandten Heilmittel sowie die durchgeführten Therapieminuten dokumentiert.
Worauf muss bei der Dokumentation geachtet werden?
-
Unter „Maßnahmen“ wird das oder die angewandten Heilmittel sowie ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert.
-
In der ersten Zeile muss der Wortlaut des Vertrages verwendet werden.
-
Ab der zweiten Zeile dürfen Wiederholungszeichen oder Kürzel nach dem GKV-Fragen-Antworten-Katalog eingesetzt werden.
-
Falls sich die Maßnahmen ändern, muss die neue Maßnahme wieder im Wortlaut eingetragen werden.
Welche Kürzel dürfen verwendet werden?
Erste Zeile* (Wortlaut des Vertrages) | Ab der zweiten Zeile (Kürzel erlaubt) |
---|---|
Motorisch-funktionelle Behandlung | MFB |
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | SPB |
Neuropsychologisch orientierte Behandlung | NOB |
Hirnleistungstraining | HLT |
Psychisch-funktionelle Behandlung | PFB |
Ergotherapeutische Schiene | + Schiene |
Hausbesuch | + HB |
Telemedizinische Leistung | TM |
Thermische Anwendung | TA |
*Zusätzlich zulässige Einträge in der ersten Zeile:
-
mot.-funkt. Beh. (= Motorisch-funktionelle Behandlung)
-
Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
-
Neuropsych. orientierte Beh. (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)
-
Hirnleistungstr. (= Hirnleistungstraining)
-
Psych.-funkt. Beh. (= Psychisch-funktionelle Behandlung)
Angabe der Behandlungszeit
-
Bei der Blankoverordnung wird zusätzlich die abgegebene Behandlungszeit in Minuten dokumentiert (Summe der 15-Minuten-Zeitintervalle).
-
Das Wort „Minuten“ muss dabei nicht ausgeschrieben werden.
-
❗ Wichtig: Es wird nur die reine Therapiezeit dokumentiert – die Vor- und Nachbereitungszeit wird nicht mit eingetragen und nicht von Patient:innen quittiert. Diese ZI werden ausschließlich für die Abrechnung berücksichtigt.
-
Falls eine Behandlung mehrere Zeilen benötigt, kann in der nächsten Zeile weiter dokumentiert werden.
-
Der Platz im Feld „Leistungserbringer“ kann auch noch für diese Dokumentation genutzt werden, da Ergotherapeut:innen hier nichts eintragen müssen.
-
Falls die Zeilen auf der Verordnungsrückseite nicht ausreichen, kann die Bestätigung auf dem offiziellen GKV-Beiblatt fortgesetzt werden.
Was wird nicht in der Empfangsbestätigung dokumentiert?
-
Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs
-
Therapieberichte
-
Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung
-
Ein Behandlungsabbruch oder Rücksprachen mit verordnenden Ärzt:innen
Ausfüllen der Abrechnungsdaten
-
Die Felder Abrechnungsdaten und Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers werden wie gewohnt ausgefüllt.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren:
-
Blankoverordnung Ergotherapie: Zuzahlung berechnen– klicke hier!
-
Blankoverordnung Ergotherapie: Was gibt es zu beachten? – klicke hier!
-
Blankoverordnung Ergotherapie: Vergütung & Abrechnung – klicke hier!
❓ Sollten noch Fragen offen geblieben sein, schreib uns gerne eine E-Mail an support@thevea.de.