⭐ Vorteile der Videotherapie
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Behandlungen können ortsunabhängig stattfinden
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Keine Ansteckungsgefahr bei Infekten
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Besonders praktisch für mobilitätseingeschränkte oder weit entfernt wohnende Patient:innen
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Gleiche Therapiedauer und Abrechnung wie bei Präsenzterminen
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Flexibler Alltag für Therapeut:innen und Patient:innen
✅ Voraussetzungen & Regeln bei der Durchführung
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Einverständnis der Patient:innen muss vorab eingeholt werden (auch formlose Zustimmung möglich)
- Videotherapie darf keine Bedingung dafür sein, ob du eine Verordnung annimmst oder nicht.
Patient:innen müssen frei entscheiden können, ob sie die Behandlung per Video oder in Präsenz wahrnehmen möchten. -
Behandlungsort und Technik müssen den Anforderungen an Datenschutz und Qualität entsprechen
- Videotherapie muss grundsätzlich aus den zugelassenen Praxisräumen heraus stattfinden.
Nur in begründeten Ausnahmefällen – z. B. zur Sicherung der Therapiekontinuität oder bei vorübergehender Praxisschließung – darf sie auch außerhalb durchgeführt werden. -
❗Der erste Termin darf nicht per Video stattfinden – er muss in Präsenz erfolgen.
Ob weitere Termine vor Ort nötig sind, entscheidest du fallbezogen nach therapeutischer Notwendigkeit. -
Videodienstanbieter müssen zertifiziert und datenschutzkonform sein
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Die Behandlung muss jederzeit in der Praxis fortführbar sein
📊 Abrechnung und Begrenzung
- Eine Mischung aus Video- und Präsenzbehandlung im Rahmen einer Verordnung ist erlaubt – aber: Es darf keine parallele Abrechnung derselben Leistungseinheit in Präsenz und per Video erfolgen.
- Pro Quartal dürfen maximal 30 % deiner Behandlungen als Videotherapie durchgeführt werden – bezogen auf dich als zugelassene:r Leistungserbringer:in.
🛑 Wann ist Videotherapie ausgeschlossen
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Wenn der direkte Kontakt für die Anleitung notwendig ist oder das Patientenwohl ohne persönlichen Anwesenheit gefährdet wäre (z. B. bei Sturzgefahr, hohem Unterstützungsbedarf, nicht kompensierbarer Einschränkung)
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Nicht per Video erlaubt sind:
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thermische Anwendungen
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temporäre ergotherapeutische Schienen
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Hausbesuche
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Die Bestätigung der Leistung durch deine Patient:innen ist auf mehreren Wegen möglich:
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per digitaler Übertragung (z. B. E-Mail)
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per Fax
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als PDF über zertifizierte Videodienstanbieter (sofern verfügbar)
Am Behandlungstag trägst du auf der Rückseite der Verordnung im Feld „Unterschrift des Versicherten“ „TM“ (für Telemedizin) ein. Die eigentliche Bestätigung wird in der Patientenakte archiviert.
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