🎥 Voraussetzungen für eine reibungslose Videositzung
Damit eine Videotherapie zulässig und abrechnungsfähig ist, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein – sowohl auf Seiten der Praxis als auch bei deinen Patient:innen. Ziel ist eine störungsfreie, sichere Behandlung mit ausreichend Datenschutz und Qualität.
âś… Diese Anforderungen gelten laut GKV-Vorgaben:
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Zertifizierter Videodienstanbieter: Die eingesetzte Software muss die Anforderungen der Anlage 7 des GKV-Vertrags erfĂĽllen . Mit thevea nutzt du sprechstundeonline und bist bereits auf der sicheren Seite.
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Stabile Internetverbindung: Sowohl bei dir als auch bei deinen Patient:innen muss eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite vorhanden sein.
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Bewegtes Videobild: Während der Therapie müssen alle Teilnehmer:innen per bewegtem Videobild erkennbar sein.
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Geschützter Raum: Es muss eine störungsfreie Umgebung mit angemessener Privatsphäre sichergestellt sein – auf beiden Seiten.
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Technische Ausstattung: Kamera und Mikrofon sollten vor der Sitzung getestet werden, um eine gute Bild- und Tonqualität zu gewährleisten.
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Aufzeichnungen: Aufzeichnungen der Sitzung sind nur mit ausdrĂĽcklicher Einwilligung erlaubt.
👥 Was gilt für Patient:innen?
Patient:innen müssen körperlich, psychisch und technisch in der Lage sein, an der Videobehandlung teilzunehmen.
Dazu gehört auch eine ausreichende Medienkompetenz – also der sichere und selbstständige Umgang mit der Technik.
đź’ˇ Tipp aus der Praxis
Mach vor dem ersten echten Termin gemeinsam einen kurzen Technik-Check – das gibt Sicherheit auf beiden Seiten.
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