🎥 Voraussetzungen für eine reibungslose Videositzung
Damit eine Videotherapie zulässig und abrechnungsfähig ist, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein, sowohl auf Seiten der Praxis als auch bei deinen Patient:innen. Ziel ist eine störungsfreie, sichere Behandlung mit ausreichend Datenschutz und Qualität.
✅ Diese Anforderungen gelten laut GKV-Vorgaben:
- Zertifizierter Videodienstanbieter: Die eingesetzte Software muss die Anforderungen der Anlage 7 des GKV-Vertrags erfüllen . Mit thevea nutzt du sprechstundeonline und bist bereits auf der sicheren Seite.
- Stabile Internetverbindung: Sowohl bei dir als auch bei deinen Patient:innen muss eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite vorhanden sein.
- Bewegtes Videobild: Während der Therapie müssen alle Teilnehmer:innen per bewegtem Videobild erkennbar sein.
- Geschützter Raum: Es muss eine störungsfreie Umgebung mit angemessener Privatsphäre sichergestellt sein, auf beiden Seiten.
- Technische Ausstattung: Kamera und Mikrofon sollten vor der Sitzung getestet werden, um eine gute Bild- und Tonqualität zu gewährleisten.
- Aufzeichnungen: Aufzeichnungen der Sitzung sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.
👥 Was gilt für Patient:innen?
Patient:innen müssen körperlich, psychisch und technisch in der Lage sein, an der Videobehandlung teilzunehmen.
Dazu gehört auch eine ausreichende Medienkompetenz, also der sichere und selbstständige Umgang mit der Technik.
💡 Tipp aus der Praxis
Mach vor dem ersten echten Termin gemeinsam einen kurzen Technik-Check, das gibt Sicherheit auf beiden Seiten.
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