📝 Was muss dokumentiert werden?
Bei jeder Videotherapie musst du in deiner Dokumentation vermerken, dass die Einheit per Videobehandlung durchgefĂĽhrt wurde.
Zusätzlich muss die Einwilligung der Patient:innen in Textform vorliegen und dokumentiert sein.
Es ist wichtig, bei technischen Störungen während einer Videotherapie-Sitzung genau zu dokumentieren, wie lange die Sitzung gedauert hat und welche Inhalte behandelt wurden. So kann im Einzelfall entschieden werden, ob eine anteilige Abrechnung möglich ist oder die Sitzung vollständig wiederholt werden muss.
📩 So funktioniert die Bestätigung der Leistung
Die Patient:innen müssen jede Behandlung per Video bestätigen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
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digital (z. B. per E-Mail)
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per Fax
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über den Videodienstanbieter (z. B. als PDF bei sprechstunde.online)
Am Behandlungstag trägst du auf der Rückseite der Verordnung im Feld „Unterschrift des Versicherten“ den Hinweis „TM“ (für Telemedizin) ein.
Die eigentliche Bestätigung musst du archivieren und bei Bedarf der Krankenkasse vorlegen.
❗Falls keine Bestätigung vorliegt, kann sie beim nächsten Präsenztermin nachgeholt werden.
👥 Was ist bei Unterbrechungen zu beachten?
Wird die Sitzung unterbrochen – etwa durch technische Probleme – und kann sie nicht vollständig durchgeführt werden, darf die Leistung nicht abgerechnet werden.
Beispiel: Die Verbindung bricht nach wenigen Minuten ab und die Behandlung kann nicht zu Ende geführt werden → keine Abrechnung möglich.
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