Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf und einem besonderen Verordnungsbedarf kann eine Verordnung für bis zu 12 Wochen ausgestellt werden. Die Anzahl der Behandlungen geht aus der Therapiefrequenz hervor.
Zum Beispiel:
2x wöchentlich = 24 Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Wochen
1-3x wöchentlich = 36 Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Wochen
(in dem Fall zählt immer die höchstmögliche Frequenz)
Sollten die Behandlungseinheiten nicht innerhalb der 12 Wochen erbracht worden sein, behält das Rezept über die 12 Wochen hinaus, seine Gültigkeit.
Ob eine Verordnung einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf aufweist, ist abhängig von der jeweiligen ICD-10 Ziffer bzw. der Schwere und Dauer der Erkrankung, gemäß Anlage 2 der neuen Heilmittel-Richtlinie.
Bei einem besonderen Verordnungsbedarf ist ein akutes Ereignis vorausgegangen, bei dem davon auszugehen ist, dass eine längere Behandlungsdauer von bis zu einem Jahr erforderlich ist. Der langfristige Heilmittelbedarf ist dann gegeben, wenn auch über ein Jahr hinaus keine Heilung zu erwarten ist.
Bei Diagnosen, die nicht in Anlage 2 gelistet sind, aber vergleichbar zu den ICD-10 Ziffern aus Anlage 2 sind und/ oder einen schweren Verlauf aufweisen, kann ebenfalls ein langfristiger Heilmittelbedarf verordnet werden. Sollte der gewählte ICD-10 Code nicht gelistet sein, aber dennoch ein besonderer Versorgungsbedarf oder langfristiger Heilmittelbedarf bestehen, muss der Arzt den therapeutischen Mehrbedarf medizinisch begründen und dokumentieren. Anschließend muss die Verordnung vom jeweiligen Kostenträger genehmigt werden (formloser Antrag + Kopie der Verordnung).