Bei ausgewählten Heilmitteln hat der Arzt die Möglichkeit ergänzende Heilmittel, ohne ein vorrangiges Heilmittel auszustellen. Wichtig dabei ist, dass das ergänzende Heilmittel auch der jeweiligen Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog entspricht. Die Regelung gilt für folgende Heilmittel:
- Elektrotherapie
- Elektrostimulationstherapie
- Ultraschall- Wärmetherapie
👉Hier findest du den Heilmittelkatalog.
🧚Beispiel
Bei der Diagnosegruppe "WS" kann der Arzt laut Heilmittelkatalog 6x Elektrotherapie verordnen, ohne KG oder ein anderes vorrangiges Heilmittel aufzuschreiben.
🤔Darf ich das ergänzende Heilmittel alleine erbringen, wenn auch ein vorrangiges Heilmittel verordnet wurde?
Kurz gesagt: Nein.
Sobald ein vorrangiges Heilmittel mit einem ergänzenden Heilmittel verordnet wurde, können diese Heilmittel nur in Kombination erbracht werden.
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