Können ergänzende Heilmittel auch alleine verordnet werden?

Der verordnende Arzt hat die Möglichkeit, ergänzende Heilmittel auch ohne vorrangiges Heilmittel auszustellen. Diese Regelung ist nur für die ergänzenden Heilmittel Elektrotherapie, Elektrostimulationstherapie sowie Ultraschall- Wärmetherapie vorgesehen. Pro Verordnung kann ein ergänzendes Heilmittel alleine verordnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass das ergänzende Heilmittel auch der jeweiligen Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog entspricht.

Beispiel:

Bei der Diagnosegruppe "WS" kann der Arzt laut Heilmittelkatalog 6x Elektrotherapie verordnen ohne KG oder ein anderes vorrangiges Heilmittel aufzuschreiben.

Alle anderen ergänzenden Heilmittel können nur in Kombination mit einem vorrangigen Heilmittel verordnet werden.

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