Im Folgenden findest du den Rahmenvertrag zwischen den Berufsgenossenschaften und den Physiotherapeuten kurz und knapp zusammengefasst.
✅ Zulassung
🧑⚕️ Wer ist zugelassen?:
-
selbstständige Personen und fachlich verantwortliche Personen in:
medizinischen Badebetrieben
Massagepraxen
Physiotherapiepraxen
…sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs. 2 & 3 erfüllen und diesen Vertrag anerkennen
📄 Rechtsgrundlage der Zulassung:
Vertrag gem. § 125 Abs. 1 SGB V
in Verbindung mit der Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“
gültig in jeweils aktueller Fassung
🎓 Zusätzliche Voraussetzungen:
-
Wer eine Praxis führt, angestellt ist oder regelmäßig als freier Mitarbeitender arbeitet, muss:
mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Teil- oder Vollzeit nachweisen
geringfügige Beschäftigung zählt nicht
-
während dieser Zeit:
mind. 20 Unfallverletzte behandelt oder
6-monatige stationäre klinische Tätigkeit nachgewiesen
Praxisinhaber erfüllen Zusatzvoraussetzungen auch, wenn sie zum Zeitpunkt des Therapiebeginns mind. 5 Jahre Zulassung nach § 124 SGB V besitzen
Verfall der Erfahrungszeiten, wenn die Tätigkeit als Therapeut > 8 Jahre unterbrochen wurde
⚙️ Automatische Zulassung:
Praxen, die Anforderungen nach Abs. 2 & 3 erfüllen, gelten automatisch als zugelassen
-
🧾 Praxisinhaber:
prüfen eigenverantwortlich, ob Voraussetzungen erfüllt sind
bestätigen dies mit Annahme der Verordnung + Durchführung der Behandlung
🏛️ Bestandsschutz:
Zulassungen, die vor dem 01.07.2004 bestanden bzw. durch ein Verfahren erteilt wurden,
➡️ bleiben unberührt
🛠️ Durchführung der Behandlung
1️⃣ Ärztliche Verordnung 📄
Behandlung nur auf ärztliche Verordnung
Verordnung erfolgt schriftlich auf dem UV-Verordnungsblatt
nur verordnete Leistungen dürfen ausgeführt werden
2️⃣ Verbindliche Vorgaben der Verordnung 📆
-
folgende Angaben sind verbindlich einzuhalten:
Beginn der Therapie
Behandlungsfrequenz
Anzahl der Einheiten pro Tag
Zeitintervalle pro Einheit
3️⃣ Leistungsbestätigung ✍️
Versicherter muss Behandlung durch Unterschrift bestätigen
-
bei Unfähigkeit:
Unterschrift durch gesetzliche Vertreter oder Betreuungsperson
Rückseite der Verordnung: Name der unterschreibenden Person angeben
-
❗ Fehlt die Bestätigung → kein Vergütungsanspruch
nachträgliche Bestätigung möglich
4️⃣ Beginn der Behandlung 🕒
-
Therapie muss beginnen:
zum angegebenen Datum (Feld 8) oder
innerhalb von 14 Tagen danach
bei dringlichem Behandlungsbedarf: innerhalb von 7 Tagen
bei fehlerhaftem oder fehlendem Datum: Startfrist läuft ab Verordnungsdatum
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Ausnahme:
späterer Beginn möglich, wenn das Therapieziel nicht gefährdet ist
muss einvernehmlich mit dem Arzt vereinbart & dokumentiert werden
Doku im Feld 8: Datum, Kürzel „LE“, Unterschrift
❗ fehlt die Doku → kein Vergütungsanspruch (nachträglich möglich)
5️⃣ Gültigkeit & Unterbrechung 📅
-
Verordnung ist max. 2 Monate gültig ab:
Therapiebeginn (Feld 8) oder
Verordnungsdatum (je nach Fall)
die Behandlung muss innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden
Unterbrechungen bis 14 Tage erlaubt, wenn Ziel nicht gefährdet ist
-
wenn Behandlungen nicht vollständig erbracht wurden:
einvernehmliche Vereinbarung mit Arzt erforderlich
Doku im Feld 8: Datum, „LE“, Unterschrift
❗ fehlt Doku → kein Vergütungsanspruch (nachträglich möglich)
6️⃣ Langzeitverordnungen 📆
gültig max. 6 Monate (ab Startdatum gem. § 7 Abs. 4)
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vor Behandlungsbeginn:
Kostenzusage durch UV-Träger in Textform erforderlich
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Verordnung verliert Gültigkeit, wenn:
> 4 Wochen Therapiepause, außer:
stationäre Reha > 21 Tage → Gültigkeit bleibt, wenn Behandlung innerhalb 7 Tage wieder beginnt
keine Verlängerung über 6 Monate hinaus
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UV-Träger darf Verordnung bei geänderten Reha-Bedingungen prüfen, ändern oder beenden
Info an Praxisinhaber erfolgt in Textform
7️⃣ Erhöhte Frequenz / Intensität ⏱️
mehr Zeitintervalle oder mehrere Einheiten pro Tag nur bei ärztlicher Verordnung
Alternativ: einvernehmliche Änderung mit Arzt
Doku im Feld 6: Datum, Kürzel „LE“, Unterschrift
❗ fehlende Doku → kein Vergütungsanspruch (nachträglich möglich)
8️⃣ Abbruch der Behandlung ❌
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Behandlung muss beendet werden, wenn:
sie aus medizinischen Gründen nicht vertragsgemäß möglich ist
nicht-medizinische Gründe vorliegen, die beim Versicherten liegen (z. B. mangelnde Mitarbeit)
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in beiden Fällen:
Arzt und UV-Träger unverzüglich informieren
keine sensiblen Details nötig – Hinweis auf „Gefährdung des Therapieziels“ reicht
Rückmeldung telefonisch oder in Textform möglich
💶 Vergütung
Die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen richtet sich nach dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis. Die aktuellen Preise findest du hier.
🕒 Berechnungsgrundlage
Gebühren gelten je 10 Minuten Zeitintervall, sofern nichts anderes bestimmt ist.
wenn keine eigenen Gebühren aufgeführt sind („B“-Positionen), gelten die Sätze des Vertrages
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bei Positionen mit (+) ist eine Nachruhe Bestandteil des Vergütungssatzes.
wenn Nachruhe nicht möglich ist oder nicht in Anspruch genommen wird, muss die Vergütung gekürzt werden (Ziffer 8601)
💡 Abgeltung von Sachkosten
Strom, Wasser, Verbrauchsmaterial etc. sind mit der Vergütung abgegolten.
👩⚕️ Anspruch auf Vergütung
nur Praxisinhaber haben Anspruch – auch wenn Angestellte oder freie Mitarbeitende die Behandlung durchführen
⚠️ Kein Vergütungsanspruch
wenn die Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 2 und 3) nicht erfüllt sind
🛡️ Vertrauensschutzregelung
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Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn:
eine Verordnung auf dem offiziellen UV-Verordnungsblatt durch nicht bevollmächtigte Ärzte erfolgt ist,
oder wenn bevollmächtigte Ärzte fälschlich die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen haben
-
kein Vertrauensschutz, wenn:
Praxisinhaber wussten, dass der Arzt nicht berechtigt war zu verordnen.
👉Hier findest du den Rahmenvertrag im Original.
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