Im Folgenden findest du den Rahmenvertrag zwischen den Berufsgenossenschaften und den Ergotherapeuten kurz und knapp zusammengefasst.
✅ Zulassung
📄 Grundlage der Zulassung
Vertrag Ergotherapie zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden
(gemäß § 125 SGB V, Stand 01.01.2022)keine separate GKV-Zulassung nötig, wenn Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“ erfüllt ist
🎓 Zusätzliche Voraussetzungen
mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Teil- oder Vollzeit
geringfügige Beschäftigungen zählen nicht
-
während dieser Zeit muss:
mind. 20 Unfallverletzte behandelt worden sein oder
6-monatige stationäre klinische Tätigkeit erfolgt sein
freie Mitarbeiter müssen die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen
Praxisinhaber gelten als qualifiziert, wenn 5 Jahre Zulassung nach § 124 SGB V vorliegt
berufspraktische Zeiten verfallen, wenn Beruf > 8 Jahre unterbrochen wurde
🏛️ Bestandsschutz
Praxen, die vor dem 01.10.2008 für GKV-Versicherte zugelassen waren, gelten weiterhin als zugelassen
⚙️ Automatische Zulassung
Praxen, die die Anforderungen aus Abs. 2–4 erfüllen, gelten automatisch als zugelassen
-
Praxisinhaber:
prüfen eigenverantwortlich, ob Voraussetzungen erfüllt sind
bestätigen durch Annahme der Verordnung + Durchführung der Behandlung (= konkludentes Verhalten)
🛠️ Durchführung der Behandlung
1️⃣ Ärztliche Verordnung
Behandlung nur mit ärztlicher Verordnung gem. § 20 Ärztevertrag (DGUV/SVLFG & KBV)
Verordnung muss auf dem UV-Verordnungsblatt ausgestellt sein
nur ärztlich verordnete Leistungen dürfen erbracht werden
2️⃣ Vorgaben zur Verordnung & Dokumentation
Behandlungsbeginn, Frequenz, Anzahl & Zeitintervalle sind verbindlich
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Leistungsbestätigung durch Versicherten erforderlich
bei Unfähigkeit: gesetzl. Vertreter oder Betreuungsperson unterschreibt + Namensangabe
fehlende Bestätigung = kein Vergütungsanspruch (kann nachträglich wiederhergestellt werden)
3️⃣ Behandlungsbeginn
regulär: Start am Datum in Feld 8 oder innerhalb von 14 Tagen
dringlich: Start innerhalb von 7 Tagen
bei fehlendem oder falschem Datum: Startfrist ab Verordnungsdatum
-
späterer Beginn möglich, wenn:
Therapieziel nicht gefährdet
einvernehmliche Absprache mit Arzt
Dokumentation in Feld 8: Datum, Kürzel „LE“, Unterschrift
fehlende Doku = kein Vergütungsanspruch (nachträglich möglich)
4️⃣ Gültigkeit, Unterbrechung & Änderungen
Verordnung gilt 2 Monate ab Feld-8-Datum oder Verordnungsdatum
Therapieunterbrechung bis 14 Tage erlaubt (wenn Ziel nicht gefährdet)
weitere Behandlungen nach Gültigkeitsende nur bei Absprache & Dokumentation (Feld 8)
Handlungsanleitung für Ärzte ist für Therapeuten nicht bindend
5️⃣ Langzeitverordnungen
max. 6 Monate gültig (§ 7 Abs. 4)
Kostenzusage vom UV-Träger vor Beginn erforderlich (Textform)
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Gültigkeit endet, wenn:
> 4 Wochen Pause
❗️Ausnahme: Reha > 21 Tage → Weiterbehandlung innerhalb 7 Tage
keine automatische Verlängerung über 6 Monate
UV-Träger kann Verordnung bei Bedarf überprüfen, ändern oder beenden
6️⃣ Erhöhte Frequenz / Intensität
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mehr als 1 Behandlung/Tag oder mehr Zeitintervalle nur bei:
ärztlicher Verordnung oder
einvernehmlicher Änderung mit Arzt
Dokumentation in Feld 6 mit Datum, „LE“, Unterschrift
fehlende Doku = kein Vergütungsanspruch (nachträglich möglich)
7️⃣ Abbruch der Behandlung
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bei medizinisch nicht durchführbarer Therapie: Behandlung beenden
Arzt & UV-Träger unverzüglich informieren
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bei nicht-medizinischen Gründen (Patient):
Behandlung beenden
UV-Träger informieren (keine Details nötig)
Rückmeldung per Telefon oder Textform möglich
💶 Vergütung
🕒 Grundlagen der Vergütung
Abrechnung nur bei Leistungen auf UV-Verordnungsblatt (§ 7 Abs. 1)
Vergütung gemäß Gebührenverzeichnis
Gebühren beziehen sich auf 15-Minuten-Zeitintervalle, sofern nicht anders angegeben
💡Sachkosten enthalten
💡 Strom, 💧 Wasser, 📦 Verbrauchsmaterial sind in Gebühren enthalten
👩⚕️ Vergütungsberechtigung
nur zugelassene Praxisinhaber haben Anspruch
gilt auch bei Leistungen durch Angestellte oder freie Mitarbeiter
⚠️ Kein Vergütungsanspruch bei fehlender Zulassung
wenn Zulassungsvoraussetzungen (§ 2) nicht erfüllt sind
🛡️ Vertrauensschutzregelung
Vergütungsanspruch besteht, wenn die UV-Verordnung genutzt wurde, auch wenn Arzt nicht bevollmächtigt war
-
kein Vertrauensschutz, wenn:
Praxisinhaber wusste, dass der Arzt nicht verordnungsberechtigt war
Arzt falsch UV-Zuständigkeit angenommen hat
👉Hier findest du den Rahmenvertrag im Original.
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