Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist dein persönlicher Zugang zur TI. Er bestätigt offiziell, dass du Heilmittelerbringer:in bist – ähnlich wie ein digitaler Personalausweis für das Gesundheitswesen. Du brauchst ihn, um die SMC-B (Praxisausweis) zu bestellen und später TI-Funktionen wie die qualifizierte Signatur zu nutzen.
💡 Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung des eHBA
findest du 👉hier
💳Das ist der eHBA
| Merkmal | Erklärung |
|---|---|
| Funktion | Identifiziert dich als Therapeut:in gegenüber der TI |
| Aussehen | Plastikkarte im Scheckkartenformat – ähnlich einer Kreditkarte |
| Wichtig für | Bestellung der SMC-B und spätere digitale Unterschriften |
| Gültigkeit | In der Regel 5 Jahre |
| Einmal pro Praxis nötig | Für die Bestellung der SMC-B reicht ein eHBA pro Praxis |
✅ Wer sollte den eHBA bestellen?
Eine ausgebildete Fachkraft deiner Praxis, also du selbst oder eine angestellter Therapeut:in. Wichtig ist: Die Berufsurkunde wird im Antragsprozess als Nachweis benötigt.
Ob Inhaber:in oder Mitarbeiter:in den Ausweis beantragt, spielt keine Rolle: Hauptsache, es handelt sich um medizinisch ausgebildetes Personal.
👉Mehr erfahren: eHBA beantragen
👩💼 Benötigen alle Mitarbeiter:innen einen eHBA?
Für den Anschluss deiner Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) brauchst du einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Aber: Nicht jede Person in deinem Team benötigt automatisch einen eigenen Ausweis. Vorerst reicht also einer.
💡 Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung des eHBA findest du 👉hier
💡Wenn du Hilfe bei der Bestellung benötigst, oder weitere Fragen rund um die TI hast, kannst du dir gerne einen Termin mit unseren Experten buchen: Hier Termin buchen
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