Wenn du mehrere Standorte betreibst oder mit verschiedenen IK-Nummern arbeitest, gibt es bei der TI-Anbindung einige Besonderheiten. Hier erfährst du, wie viele Anschlüsse du brauchst – und worauf du achten solltest.
✅ Grundregel: Pro IK-Nummer ein refinanzierbarer Anschluss
Du bekommst pro IK-Nummer einen eigenen TI-Anschluss refinanziert. Dabei gilt:
Die Refinanzierung gilt nur, wenn der Anschluss auch aktiv genutzt wird
Du kannst mehrere Anschlüsse beantragen – musst du aber nicht
Die Entscheidung, ob du alles zentral organisierst oder trennst, liegt bei dir
🏥 Empfehlungen für verschiedene Szenarien
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| 1 Standort, 1 IK | 1 TI-Anschluss reicht |
| 1 Standort, mehrere IKs | Entweder ein gemeinsamer Anschluss oder 1 je IK |
| Mehrere Standorte, gleiche IK | 1 Anschluss reicht – Kommunikation läuft über ein zentrales KIM-Postfach |
| Mehrere Standorte, unterschiedliche IKs | Pro Standort 1 Anschluss refinanzierbar |
| Interdisziplinäre Praxis mit mehreren Fachrichtungen (mehrere IKs) | Für saubere Trennung: 1 TI-Anschluss je IK möglich |
💡 Technischer Hinweis
Das Kartenlesegerät kann bis zu 3 SMC-Bs gleichzeitig verwalten. Du musst also nicht zwingend mehrere Geräte anschaffen.
❗ Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
Diese Frage ist derzeit noch in Klärung, wir warten hier auf offizielle Vorgaben. Sobald es eine verbindliche Regelung gibt, aktualisieren wir diesen Artikel für dich.
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