Wenn du mehrere Standorte betreibst oder mit verschiedenen IK-Nummern arbeitest, gibt es bei der TI-Anbindung einige Besonderheiten. Hier erfährst du, wie viele Anschlüsse du brauchst – und worauf du achten solltest.
✅ Grundregel: Pro IK-Nummer ein refinanzierbarer Anschluss
Du bekommst pro IK-Nummer einen eigenen TI-Anschluss refinanziert. Dabei gilt:
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Die Refinanzierung gilt nur, wenn der Anschluss auch aktiv genutzt wird
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Du kannst mehrere Anschlüsse beantragen – musst du aber nicht
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Die Entscheidung, ob du alles zentral organisierst oder trennst, liegt bei dir
✅ Empfehlungen für verschiedene Szenarien
Situation | Empfehlung |
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1 Standort, 1 IK | 1 TI-Anschluss reicht |
1 Standort, mehrere IKs | Entweder ein gemeinsamer Anschluss oder 1 je IK |
Mehrere Standorte, gleiche IK | 1 Anschluss reicht – Kommunikation läuft über ein zentrales KIM-Postfach |
Mehrere Standorte, unterschiedliche IKs | Pro Standort 1 Anschluss refinanzierbar |
Interdisziplinäre Praxis mit mehreren Fachrichtungen (mehrere IKs) | Für saubere Trennung: 1 TI-Anschluss je IK möglich |
💡 Das Kartenlesegerät kann bis zu 3 SMC-Bs gleichzeitig verwalten – du musst also nicht zwangsläufig mehrere Geräte anschaffen.
Was ist mit Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen?
Diese Frage ist derzeit noch in Klärung – wir warten hier auf offizielle Vorgaben. Sobald es eine verbindliche Regelung gibt, aktualisieren wir diesen Artikel für dich.
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