Reine Privatpraxen sind derzeit nicht in die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingebunden und haben daher keinen direkten Nutzen aus der Telematikinfrastruktur (TI), die vorrangig für die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und der GKV entwickelt wurde. Diese Praxen sind auch nicht verpflichtet, sich mit der TI zu vernetzen.
In Zukunft könnte sich dies jedoch ändern. Beispielsweise könnten digitale Anwendungen wie die elektronische Verordnung oder die Nutzung elektronischer Patientenakten auch für Privatpatienten von Interesse werden. Dies könnte neue Möglichkeiten für Heilmittelpraxen eröffnen, etwa das Einsehen von Patienteninformationen oder das Hochladen von Dokumenten, die zur Behandlung relevant sind.
📖Das könnte dich außerdem interessieren: