🏥 TI-Anbindung für Privatpraxen
Reine Privatpraxen sind derzeit nicht in die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingebunden und haben daher keinen direkten Nutzen aus der Telematikinfrastruktur (TI), die vorrangig für die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und der GKV entwickelt wurde. Eine Anbindung an die TI ist aktuell nicht verpflichtend.
In Zukunft kann sich das jedoch ändern. Digitale Anwendungen wie die elektronische Verordnung oder die elektronische Patientenakte könnten auch für Privatpatienten an Bedeutung gewinnen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für Heilmittelpraxen, z. B. beim Einsehen von Patienteninformationen oder beim Austausch relevanter Dokumente im Rahmen der Behandlung.
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