Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für Heilmittelerbringer:innen gesetzlich vorgeschrieben. Hier findest du die wichtigsten Termine und Vorgaben im Überblick – damit du rechtzeitig und stressfrei startest.
✅ Diese Fristen gelten aktuell
| Stichtag | Was passiert? |
|---|---|
| 01.01.2024 | Start des E-Rezepts für Ärzt:innen (Medikamente nur noch digital) |
| 01.07.2025 | TI-Pflicht für Pflegeeinrichtungen und häusliche Krankenpflege |
| 01.10.2027 | Pflicht zur TI-Anbindung für alle Praxen in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie |
| voraussichtlich ab 2027 | Die elektronische Heilmittelverordnung wird nach aktuellem Stand voraussichtlich ab 2028 verpflichtend eingeführt. Bereits im Jahr 2027 sind Pilotphasen geplant, in denen erste E-Verordnungen in der Praxis ankommen können. |
💡 Die Fristen gelten bundesweit und für alle Praxen mit GKV-Zulassung.
⏰ Warum du dich frühzeitig anschließen solltest
Keine Hektik
Je näher die Frist rückt, desto voller werden die Bestell- und Beratungskapazitäten.Technische Unterstützung sichern
Aktuell bekommst du persönliche Begleitung bei Kartenantrag und Anschluss. Später wird es enger.KIM-Vorteile sofort nutzen
KIM steht dir nach dem Anschluss sofort zur Verfügung, z. B. für Therapieberichte oder Rückfragen zu Verordnungen.Frühe Refinanzierung mitnehmen
Die Pauschalen gelten ab Aktivierung. Je früher du startest, desto früher erhältst du deine Erstattung.
❗Welche Folgen drohen bei Nicht-Anschluss?
Aktuell ist nicht gesetzlich geregelt, welche konkreten Sanktionen greifen, wenn sich eine Praxis nicht fristgerecht anschließt. Es gibt also (noch) keine gesetzlich festgelegten Strafzahlungen oder Kürzungen für Heilmittelerbringer:innen.
Allerdings: In der ärztlichen Versorgung ist bereits heute klar geregelt, dass bei Verstoß gegen die TI-Pflicht Honorarkürzungen erfolgen. Und das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass solche Kürzungen rechtens sind.
Es ist daher davon auszugehen, dass auch für Heilmittelerbringer:innen vergleichbare Konsequenzen eingeführt werden könnten.
➡️Fazit: Nicht anschließen ist keine Lösung
Wer sich nicht anschließt, riskiert langfristig Nachteile – organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich. Auch wenn Details zur Sanktionierung noch offen sind, solltest du dich rechtzeitig vorbereiten. thevea unterstützt dich dabei Schritt für Schritt.
💡Wenn du Hilfe bei der Bestellung oder Beantragung brauchst, oder Fragen rund um die TI hast, kannst du dir gern hier einen Termin mit unseren Experten buchen:
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