❗️Für Heilmittelerbringer gilt keine TSE-Pflicht.
Für Einnahmen-Überschuss-Rechner (das sind die meisten Praxisinhaber) gibt es keine Verpflichtung ein Kassenbuch zu führen.
Deine Rechnungen und Zahlungseingänge kannst du schon jetzt ganz einfach in thevea verwalten. Außerdem kannst du deine Rechnungen in thevea als CSV-Datei für deinen Steuerberater herunterladen. Die Anleitung dazu findest du hier.
💸Kassenbuch in thevea
Aktuell bietet thevea ein Kassenbuch an, stellt aber kein Kassensystem dar! Entsprechend gibt es aktuell noch keine TSE-Schnittstelle.
Aktuell arbeiten wir an einer TSE-Schnittstelle, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
So stellen wir sicher, dass dein zukünftiges Kassensystem in thevea nicht nur komfortabel, sondern auch rechtlich einwandfrei nutzbar ist. Bis dahin kannst du dich im Kassenbuch austoben. 😊
👉Alle Infos dazu findest du hier.
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