Wie kann ich in der Podologie einen Bericht erstellen?

Für die Diagnosegruppe UI2 darf/ muss ein Bericht erstellt werden, welcher natürlich auch vergütet wird.  Unabhängig davon, ob der Arzt diesen auf der Verordnungsvorderseite angefordert hat oder nicht, muss dieser über den Behandlungsfortschritt informiert werden.

Dieser wird außerhalb der Behandlungszeit gegen Ende der Verordnung geschrieben.

Beim Abschluss der Verordnung wird die Position in thevea automatisch hinzugefügt.

Hier erklären wir dir ausführlich, wie du einen Bericht über thevea erstellen kannst.

Berichte für andere podologischen Diagnosegruppen sind gemäß GKV-Leistungsbeschreibung (Anhang 1 -Teil 1.3) Teil der Leistungserbringung und mit deren Vergütung ebenfalls abgegolten. Sie müssen während der Vor- und Nachbereitungszeit erstellt werden.

Bedeutet: Als Podolog:in solltest du den Großteil der Berichte zu GKV-Verordnungen besonders zeitsparend und kompakt erstellen. Für ausführliche Tipps und Textbausteine, schau gerne hier: https://thevea.de/praxis-wissen/therapiebericht-podologie/

 

 

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