📋Allgemeines
In der Podologie darf bei der Diagnosegruppe UI2 ein Therapiebericht vom Arzt angefordert werden, der auch entsprechend vergütet wird. Ansonsten sind Berichte immer dann sinnvoll, wenn du als Therapeut:in patientenbezogene Informationen mit der behandelnden Ärztin/ dem behandelnden Arzt teilen möchtest.
Der Bericht wird außerhalb der Behandlungszeit und gegen Ende der Verordnung geschrieben.
Berichte für andere podologischen Diagnosegruppen sind gemäß GKV-Leistungsbeschreibung (Anhang 1 -Teil 1.3) Teil der Leistungserbringung und mit deren Vergütung ebenfalls abgegolten. Sie müssen während der Vor- und Nachbereitungszeit erstellt werden.
🖥️Hinzufügen in thevea
Beim Abschluss der Verordnung wird die Position in thevea automatisch hinzugefügt, sobald das Kreuz dazu auf der Vorderseite der Verordnung gesetzt ist:
👉Hier erklären wir dir ausführlich, wie du einen Bericht über thevea erstellen kannst.
💡Fazit
Als Podolog:in solltest du den Großteil der Berichte zu GKV-Verordnungen besonders zeitsparend und kompakt erstellen. Für ausführliche Tipps und Textbausteine, schau gerne hier:
https://thevea.de/praxis-wissen/therapiebericht-podologie/
📖 Das könnte dich außerdem interessieren: