Was ist bei der Eingabe von Nagelspangenverordnungen zu beachten?

In diesem Artikel haben wir dir alles Wichtige zusammengefasst, wenn du eine Nagelspangenverordnung eingeben möchtest.

Allgemeines 

Welcher ICD10 Code darf für welche Diagnosegruppe verwendet werden?

Es muss immer  der ICD-10 Code L60.0 angegeben sein egal ob UI1 oder UI2

Welche Leitsymptomatik wird wann verwendet? 

Diagnosegruppe UI1/2:Leitsymptomatik a. Das Heilmittel ist immer: "Nagelspangenbehandlung"

Wie viele Behandlungseinheiten dürfen pro VO durchgeführt werden?

  • UI1: bis zu 8/VO   

  • UI2: bis zu 4/VO

Die Verordnung weiterer Einheiten bedarf einer Wiedervorstellung beim verordnenden Arzt. Eine
Wiedervorstellung kann je nach Schwere des Krankheitsbildes und möglicher Komplikationen
auch vorher angezeigt sein.

Welche Therapiefrequenz ist richtig? Muss ich die Verordnung ändern lassen, wenn der Arzt keine angegeben hat?

 Die Therapiefrequenz kann durch den Therapeuten frei gewählt werden, daher ist das Feld bei einer Nagelspangenverordnung nicht verpflichtend anzugeben und kann bei der Verordnungsanlage frei bleiben. 

  Wie kann ich die Erstbefundung und die erste Behandlung an einem Tag hinzufügen?                    Die Erstbefundung und eine Nagelspangenbehandlung kann an einem Tag hinzufügt werden. Bitte beachte aber, dass es sich hier um 2 verordnete Einheiten handelt. Deswegen müssen beide Maßnahmen separat hintereinander hinzugefügt werden:  

Welche Maßnahmen gelten nicht als verordnete Behandlungseinheit? 

Als nicht verordnete Behandlungseinheit gelten: 

  • die Kontrolle auf Sitz- und
    Passgenauigkeit,
  • Fertigung einer einteiligen und bilateralen
    Nagelkorrekturspange und Therapiebericht (UI 2) 78530

Was ist, wenn ich während der Behandlung das Modell wechsele? 

Sollte ein Wechsel des Nagelspangentyps therapeutisch indiziert sein, kann dieser eigenverantwortlich vom Therapeuten durchgeführt werden. Wichtig ist aber dies aber der Verordnung  zu vermerken und in der Dokumentation zu begründen. 

Wie kann ich die Zuzahlung berechnen? 

Da zu Beginn der Verordnung  der Verlauf der durchzuführenden Maßnahmen schwer absehbar ist, sollte die Zuzahlung am Ende erfolgen. thevea berechnet dir den korrekten Betrag bei der Abschluss der Verordnung  auf Grundlage der durchgeführten Maßnahmen aus. Solltest du die Zuzahlung vorab berechnen wollen, kannst du unseren Zuzahlungsrechner nutzen die unterschiedlichen Positionen zu berechnen

 

Wie trage ich die Leistungen auf der Original Verordnung ein?

Die Leistungen der Nagelspangenbehandlung
müssen auf der Rückseite nicht ausgeschrieben
werden. So kannst du die Behandlungen ausschreiben: 

 „Erstbefundung klein“
 „Erstbefundung „groß“
 „Anpassung einteilig“
 „Anpassung mehrteilig“
 „Anpassung Ross-Fraser“
 „Nachregulierung Ross-Fraser“
 „Kontrolle“
 „Abschluss“

Wie oft kann ich Kontrolltermine durchführen? 

Bei UI 2 nach der ersten Anpassung verpflichtend. Ansonsten nach therapeutischem Ermessen.
Eine regelhafte Kontrolle nach jedem Termin ist nur in Ausnahmefällen notwendig und zwischen den Spangenterminen durchführbar. Bei einer Verordnung mit 8 Einheiten, ist also eine Durchführung von maximal 6 Kontrollterminen möglich. 

Wie gebe ich die Anpassung korrekt auf der Verordnung und in thevea an? 

Die Anpassung  einer einteiligen und bilateralen Nagelkorrekturspangeist auf der Rückseite der Verordnung nur nach dem zweiten Termin einmal zu bestätigen, auch wenn die Leistung auf zwei Termine verteilt erbracht wird. Es handelt sich hier um eine verordnete Behandlungseinheit. Der erste Teil an dem der Abdruck erstellt wird, taucht also auf der Verordnung gar nicht auf. Erst nach der Fertigung kann die Anpassung erfolgen.  In dem folgenden Beispiel sieht man, dass zwar 11 Termine stattgefunden haben. Dennoch handelt es sich um eine 8er Verordnung, da die Fertigung und die Kontrolle nicht mit gezählt werden.  

Eine mögliche Eingabe könnte so aussehen: 

 

 

 

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