Welcher ICD-10-Code darf für welche Diagnosegruppe verwendet werden?
Unabhängig von der Diagnosegruppe (UI1 oder UI2) ist stets der ICD-10-Code L60.0 anzugeben.
Welche Leitsymptomatik wird wann verwendet?
Für beide Diagnosegruppen (UI1/2) gilt die Leitsymptomatik a.
Das Heilmittel ist immer „Nagelspangenbehandlung“.
Wie viele Behandlungseinheiten dürfen pro Verordnung durchgeführt werden?
- UI1: Bis zu 8 Einheiten pro Verordnung.
-
UI2: Bis zu 4 Einheiten pro Verordnung.
Eine Verlängerung bedarf einer Rücksprache mit dem Arzt. Bei schweren Fällen kann eine frühzeitige Wiedervorstellung notwendig sein.
Welche Therapiefrequenz ist richtig?
Die Frequenz ist frei wählbar und muss nicht auf der Verordnung angegeben sein. Dieses Feld kann bei der Eingabe leer bleiben.
Wie kann ich die Erstbefundung und die erste Behandlung an einem Tag hinzufügen?
Die Erstbefundung und die Nagelspangenbehandlung können am selben Tag erfolgen. Dabei müssen sie als zwei separate Einheiten dokumentiert werden.
Welche Maßnahmen gelten nicht als Behandlungseinheiten?
Nicht als verordnete Behandlungseinheiten zählen:
- Kontrolle der Passgenauigkeit,
- Fertigung einer Nagelkorrekturspange,
- Therapiebericht (UI2).
Was passiert, wenn das Modell während der Behandlung gewechselt wird?
Ein Modellwechsel kann bei Bedarf vom Therapeuten vorgenommen werden. Dieser Wechsel muss in der Dokumentation begründet und auf der Verordnung vermerkt werden.
Wie wird die Zuzahlung berechnet?
Die Zuzahlung sollte am Ende der Verordnung erfolgen, da zu Beginn der Umfang der Behandlung schwer einschätzbar ist. Thevea berechnet den Betrag automatisch bei Abschluss der Verordnung. Alternativ kann ein Zuzahlungsrechner genutzt werden.
Wie trage ich die Leistungen auf der Original-Verordnung ein?
Leistungen müssen nicht auf der Rückseite ausgeschrieben werden. Folgende Begriffe können verwendet werden:
- „Erstbefundung klein“
- „Erstbefundung „groß“
- „Anpassung einteilig“
- „Anpassung mehrteilig“
- „Anpassung Ross-Fraser“
- „Nachregulierung Ross-Fraser“
- „Kontrolle“
- „Abschluss“
Wie oft können Kontrolltermine durchgeführt werden?
- Bei UI2 sind Kontrollen nach der ersten Anpassung verpflichtend.
- Weitere Kontrollen erfolgen nach therapeutischem Ermessen, jedoch nicht nach jedem Termin.
- Bei einer 8er-Verordnung sind maximal 6 Kontrolltermine möglich.
Wie gebe ich die Anpassung korrekt an?
Die Anpassung einer Nagelkorrekturspange zählt als eine Einheit, auch wenn sie auf zwei Termine verteilt wird. Der erste Termin (z. B. Abdruck) wird nicht dokumentiert; die Anpassung erfolgt erst nach Fertigstellung.
Wie oft kann ich Kontrolltermine durchführen?
Bei UI2 ist nach der ersten Anpassung eine Kontrolle verpflichtend. Danach erfolgen Kontrolltermine nach therapeutischem Ermessen. Regelmäßige Kontrollen nach jedem Termin sind nur in Ausnahmefällen nötig und zwischen Spangenterminen möglich. Bei einer Verordnung mit 8 Einheiten können maximal 6 Kontrolltermine durchgeführt werden.
Wie gebe ich die Anpassung korrekt auf der Verordnung und in thevea an?
Die Anpassung einer einteiligen und bilateralen Nagelkorrekturspangeist auf der Rückseite der Verordnung nur nach dem zweiten Termin einmal zu bestätigen, auch wenn die Leistung auf zwei Termine verteilt erbracht wird. Es handelt sich hier um eine verordnete Behandlungseinheit. Der erste Teil an dem der Abdruck erstellt wird, taucht also auf der Verordnung gar nicht auf. Erst nach der Fertigung kann die Anpassung erfolgen. In dem folgenden Beispiel sieht man, dass zwar 11 Termine stattgefunden haben. Dennoch handelt es sich um eine 8er Verordnung, da die Fertigung und die Kontrolle nicht mit gezählt werden.
Eine mögliche Eingabe könnte so aussehen:
📖Das könnte dich außerdem interessieren:
- Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung berechnen? - klicke hier!
- Wie schließe ich eine Verordnung ab? - klicke hier!
❓Sollten noch Fragen offen geblieben sein, schreib uns gerne eine E-Mail an support@thevea.de