Eine erstellte Rechnung darf aus rechtlichen Gründen nicht wieder gelöscht werden. Die Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein.
Solltest du eine Rechnung falsch ausgestellt haben, kannst du diese wieder stornieren. Zu der Rechnung findest du dann die dazugehörige Stornorechnung. Die Stornorechnung wird ebenfalls für die fortlaufende Rechnungsnummer berücksichtigt.
Beispiel: Rechnung Nr.1 wird storniert, die Stornorechnung ist dann Nr. 2 und die nächste erstellte Rechnung bekommt die Nr. 3.
In der Rechnungsübersicht kann der Eindruck entstehen, dass eine Rechnung fehlt, da die Stornorechnung nicht Übersicht mit aufgelistet wird.
Sollte eine Rechnung z.B. aufgrund von Tod des Patienten nicht mehr bezahlt werden können, kannst du diese ausbuchen.
Wenn du die Rechnungsstellung vorher testen möchtest, kannst du in der Verwaltung ein anderes Präfix eingeben und dann für die richtigen Rechnungen wieder ändern.
💡Du möchtest wissen, wie die erstellten Rechnungen aussehen? Melde dich gerne beim Support. Wir schicken dir eine Muster Rechnung zu.
❗️Bitte beachte aber, dass Verordnungen nicht mehr gelöscht werden können, wenn dazu eine Rechnung erstellt worden ist.
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