Eine erstellte Rechnung darf aus rechtlichen Gründen nicht wieder gelöscht werden. Die Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein.
Solltest du eine Rechnung falsch ausgestellt haben, kannst du diese wieder stornieren. Zu der Rechnung findest du dann die dazugehörige Stornorechnung. Die Stornorechnung wird ebenfalls für die fortlaufende Rechnungsnummer berücksichtigt! (Rechnung 1 wird storniert, Stornorechnung bekommt Nr 2 und die nächste erstellte Rechnung bekommt die Nummer 3)
Sollte eine Rechnung z.B. aufgrund von Tod nicht mehr bezahlt werden können, kannst du diese ausbuchen.
Wenn du die Rechnungsstellung vorher testen möchtest, kannst du in der Verwaltung ein anderes Präfix eingeben und dann für die richtigen Rechnungen wieder ändern.
Bitte beachte aber, dass Verordnungen nicht mehr gelöscht werden können, wenn dazu eine Rechnung erstellt worden ist!