Durch die korrekte Abrechnung der Nagelspange führt thevea dich durch. Aber wie werden die Maßnahmen auf der Originalverordnung eingetragen und bestätigt? Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch alle Felder der Heilmittelverordnung für die Nagelspangentherapie.
✍️ Wie du die Rückseite richtig ausfüllst
1. Datum
Datum der durchgeführten Behandlung
2. Maßnahme
Eintragung der durchgeführten Behandlungsmaßnahme
3. Leistungserbringer
Eintragung des Namenskürzels des Behandlers. KEINE UNTERSCHRIFT des Behandlers.
4. Unterschrift des Versicherten
Hier unterschreibt der behandelte Patient.
Ist dieser dazu nicht in der Lage, kann die Betätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine Betreuungsperson erfolgen.
Hinweis hierzu bitte auf der Rückseite, z. B. in Zeile 18–20.
5. Rechnungsnummer / Belegnummer
Hier erfolgt die Angabe der Rechnungs-Belegnummer:
Selbstabrechner generieren diese eigenständig
Ansonsten wird diese vom Rechenzentrum vergeben.
6. Behandlungsabbruch – Datum
Angabe des Datums, an dem die Behandlung abgebrochen wurde.
7. Begründung
Hier wird die Begründung für den Behandlungsabbruch und die Lokalisation eingetragen.
8. Abweichung von der Frequenz
Keine Angaben notwendig
9. Stempel / Unterschrift Leistungserbringer
Unterschrift des zugelassenen Leistungserbringers der podologischen Praxis
oder einer dafür beauftragten Person, z. B. Ihres Buchhalters mit dem Zusatz i. A. (= im Auftrag)
🔢 Kürzel / Abrechnungsnummer
| Position | Leistung | Kürzel | Abrechnungsnummer |
|---|---|---|---|
| 1 | Erstbefundung groß | EBF groß | 78100 |
| Erstbefundung klein | EBF klein | 78100 | |
| 2 | Anpassung Ross Fraser | Anp. Ross Fraser | 78210 |
| 3 | Fertigung | Fertigung | 78220 |
| 4 | Nachregulierung | Nachregulierung | 78230 |
| 5 | Kontrolle | Kontrolle | 78510 |
| 6 | Anpassung einteilig | Anp. Einteilig | 78400 |
| 7 | Anpassung mehrteilig | Anp. mehrteilig | 78300 |
| 8 | Behandlungsabschluss | Abschluss | 78520 |
| 9 | Nagelspangenbehandlung | Nsp.Beh. | 78610 |
| 10 | Aufschlag für besonderen Aufwand | +15 | 78620 |
📌 Grundsätzlich gilt
Die erbrachte Leistung und, falls durchgeführt, ein Hausbesuch müssen am Behandlungstag auf der Rückseite der Verordnung eingetragen werden. Die Angaben sollen für die Versicherten nachvollziehbar sein. Du kannst sie entweder ausgeschrieben oder mit den vereinbarten Kürzeln dokumentieren. Zusätzlich müssen das Leistungsdatum und die Initialen der behandelnden Person eingetragen werden.
Die Patientin oder der Patient bestätigt jede Leistung direkt nach der Behandlung mit einer Unterschrift auf der Verordnung. Für weitere Termine dürfen Wiederholungszeichen genutzt werden. Auch diese Einträge müssen von den Versicherten unterschrieben werden.
- Kontrollen dürfen maximal in der Höhe der verordneten Behandlungseinheiten erbracht werden.
- Die Kontrolle darf auch 2x hintereinander durchgeführt werden (gut dokumentieren).
- Die Kontrolle ist nach der ersten Behandlung bei UI2 Pflicht.
- Die Erstbefundung ist eine eigene Behandlungseinheit und muss in einer separaten Zeile bestätigt werden.
- Die Kontrolle unterbricht die 12 Wochen Prüfung.
- Die Fertigung wird nicht unterschrieben.
- Die Anpassung Teil 1 wird nicht unterschrieben.
- Es werden keine Positionsnummern auf die Originalverordnung eingetragen.
- Die genaue Lokalisation wird unter "Begründung" vom Leistungserbringer eingetragen.
- Die Frequenz wird bei der Nagelspange vom Leistungserbringer entschieden. Von der Empfehlung des Arztes darf abgewichen werden. Arztseitig darf das Feld der Frequenz frei bleiben.
- Das IK wird auf der Vorder- und Rückseite eingetragen.
- Der Therapiebericht (78530) wird nur bei UI2 vergütet und wird nicht unterschrieben oder auf der Originalverordnung eingetragen. Die Eingabe in thevea reicht.
- Nimm keine Folgeverordnung an, bevor die aktuelle Verordnung fertig ist. Ein Abbruch der Verordnung wegen einer Folgeverordnung ist kein valider Grund!
- Eine Therapie kann auch direkt nach der Erstbefundung beendet werden, zum Beispiel wenn sich dabei herausstellt, dass der Nagel nicht für eine Nagelspangenbehandlung geeignet ist. In diesem Fall muss der Leistungserbringer den Abbruch auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren und im Feld Begründung nachvollziehbar erläutern, warum die Behandlung nicht fortgeführt wird.
- Wenn eine Folgeverordnung ausgestellt wird, muss man nicht den Behandlungsabschluss durchführen und darf wieder bei der ersten Sitzung mit der Behandlung weitermachen:
| Beispiel einer Ross- Fraser Nagelkorrekturspange bis zum Ausstellungsdatum 30.09.2025 |
| Beispiel einer mehrteiligen Nagelkorrekturspange bis zum Ausstellungsdatum 30.09.2025 |
| Beispiel einer einteiligen Nagelkorrekturspange bis zum Ausstellungsdatum 30.09.2025 |
| Beispiel einer Nagelkorrekturspange (alle Systeme) ab Ausstellungsdatum 01.10.2025 |
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