Die Unterbrechung, oder der Abbruch einer Verordnung kann verschiedene Gründe haben. Innerhalb von 14 Tagen ist eine Unterbrechung kein Problem, aber was passiert bei mehr als 14 Tagen? Du musst die Verordnung natürlich nicht gleich abbrechen, sondern kannst die Unterbrechung begründen.
🏝️Verordnungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen
Sobald du deine Verordnung mehr als 14 Tage unterbrichst, erhältst du in thevea folgenden Hinweis:
In thevea kannst du das Behandlungsdatum über den Button unten rechts "trotzdem hinzufügen" hinzufügen. Eine Begründung ist in thevea selbst nicht nötig.
Damit es nicht zu Absetzungen kommt, ist es jedoch wichtig, dass die Unterbrechung auf der Originalverordnung begründet wird. Mache dazu ein Sternchen in den betroffenen Bereich und notiere dazu im Feld "Begründung" eins der passenden Kürzel
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (LE/Versicherter)
- F = Ferien/Urlaub (LE/Versicherter)
💡Die Angabe LE/Versicherter definiert auf welcher Seite die Krankheit bzw. der Urlaub stattgefunden hat, Leistungserbringer (LE) oder Versicherter.
💡Wie sich die Frist von 14 Tagen berechnet, findest du hier.
❌Verordnungsabbruch
Im Falle eines Behandlungsabbruchs, bekommst du folgende Meldung in thevea:
Jetzt kannst du die Verordnung trotzdem unten rechts abschließen. Eine Begründung ist in thevea selbst nicht nötig.
Damit du die erbrachten Einheiten vergütet bekommst, ist es wichtig, dass du den Abbruch dokumentierst und begründest. Trage dazu das Datum des Abbruchs ein und begründe den Abbruch der Verordnung kurz im Feld "Begründung".
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