💡 Privatabrechnung
Zwischen einer Praxis und der Beihilfe oder privaten Krankenversicherung (PKV) besteht kein direktes Vertragsverhältnis.
Daher gibt es auch keine allgemein verbindlichen Vorgaben, die Therapeuten bei der Privatabrechnung einhalten müssten – auch nicht in Bezug auf die Preisgestaltung.
💰 Grundprinzip der Privatabrechnung
Im Grunde ist die Privatabrechnung recht einfach:
Eigene Preise festlegen, Patienten behandeln, Privatrezepte abrechnen – fertig.
🧾 Bedeutung des Privatrezepts
Ein Privatrezept dient in erster Linie dem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung.
Das ist vor allem für Patienten wichtig, die eine Kostenerstattung durch ihre PKV oder Beihilfe beantragen möchten.
Für die eigentliche Abrechnung deiner Leistungen ist ein Privatrezept nicht erforderlich.
🤝 Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung
Mit dem Behandlungsvertrag verpflichtest du dich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Im Gegenzug verpflichten sich die Patienten, die Rechnung zum vereinbarten Zeitpunkt privat zu bezahlen.
Ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit einer detaillierten Honorarvereinbarung bietet dabei Sicherheit für beide Seiten – und dient im Streitfall als wichtiges Beweismittel.
🗂️Wohin mit der Privatverordnung?
Es sollte ausreichen, einen Scan oder eine Kopie der Privatverordnung zu behalten und den Patienten das Original wieder mitzugeben, damit sie es bei Bedarf bei ihrer PKV einreichen können.
Einige Praxen behalten auf Rat ihres Steuerberaters allerdings das Original. Die Patienten haben bei Bedarf eine Kopie bzw. einen Scan bei ihrer PKV eingereicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frage deinen Steuerberater.
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