Beim Anlegen einer neuen Verordnung in thevea kann die Fehlermeldung "Die Versichertennummer ist bereits vergeben" auftreten. Dies bedeutet, dass die eingegebene Versichertennummer bereits einem bestehenden Patienten zugeordnet ist.
Ursache: Es kann vorkommen, dass ein Patient doppelt angelegt werden soll, beispielsweise durch fehlerhafte Eingabe oder Import. Du hast also beispielsweise eine Verordnung aus Versehen mit einem Rechtschreibfehler oder Zahlendreher im Geburtsdatum angelegt. Dieser Patient wird im Hintergrund mit dieser Versichertennummer gespeichert. Jede Versichertennummer kann natürlich nur einmalig vergeben werden. Deswegen kann der Patient bzw. die Folgeverordnung nicht angelegt werden.
Für Starter-Kunden
Lösung:
- Lösche die Daten aus dem Stammdatenfeld raus.
- Rufe die bereits angelegten (ggf. falschen) Daten auf, wo die Versichertennummer bereits vergeben wurde. Gebe dafür die ersten 3 Buchstaben des Nachnamens ein.
- Ändere die falschen Angaben und korrigiere so Patientenstammdaten.
- Lege die Verordnung an und speichere die Änderung der Stammdaten.
Für Pro-Kunden
Lösung:
Gehe wie im Starter- Tarif beschrieben vor oder:
-
Patientensuche:
- Gehe zur Patientenverwaltung und suche nach dem Patienten.
- Überprüfe, ob der Patient bereits existiert und ändere dort die Daten.
- Gehe dann wieder zur Verordnungsanlage und rufe den Patienten auf.
-
Patienten zusammenführen:
- Wenn der Patient doppelt angelegt wurde, nutze die Funktion "Patienten zusammenführen", um die Datensätze zu kombinieren.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren:
- Wie kann ich Patientendaten bearbeiten und löschen? – klicke hier!
- Wie kann ich Patienten zusammenführen? – klicke hier!
- Wie lege ich eine alternative Rechnungsadresse an? – klicke hier!
❓ Sollten noch Fragen offen geblieben sein, schreib uns gerne eine E-Mail an support@thevea.de.