👤 Leistungserbringer in thevea verwalten
Damit deine Verordnungen korrekt zugeordnet und abgerechnet werden können, legst du nach deiner Registrierung zuerst deinen Leistungserbringer in thevea an
So kommst du zu deinen Leistungserbringern
- Klicke oben rechts auf dein BenutzermenĂĽ.
- Wähle >Verwaltung< aus.
- Klicke in der Verwaltung auf den Reiter >Leistungserbringer<.
- Hier kannst du bestehende Leistungserbringer bearbeiten oder ĂĽber >+ Leistungserbringer anlegen< einen neuen Leistungserbringer hinzufĂĽgen.
âž• Leistungserbringer anlegen
Klicke auf >+ Leistungserbringer anlegen<.
Für die Einrichtung benötigst du folgende Angaben:
- Dein Institutionskennzeichen (IK)
- Deine Abrechnungskundennummer
- Deinen Abrechnungsdienstleister (z. B. opta data oder AS AG)
- Deinen Abrechnungscode
Diese Angaben sind wichtig, damit deine Abrechnungen später korrekt versendet und zugeordnet werden können.
✌️Was ist der Abrechnungscode?
Der zweistellige Abrechnungscode dient der Zuordnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Du findest deinen Abrechnungscode auf deiner Zulassung, oder deiner Anerkennung.
🔢Wo finde ich die Abrechnungskundennummer?
Die Abrechnungskundennummer erhältst du von deinem Abrechnungsdienstleister per E-Mail. Bei der opta data kann es nach erfolgreichem Vertragsabschluss bis zu 5 Werktage dauern, bis die Abrechnungskundennummer vergeben und an dich versendet wird. Du hast die Nummer aktuell nicht zur Hand? Kein Problem! Melde dich einfach kurz bei deinem Abrechnungshaus. Die Kollegen helfen dir gern weiter. Solltest du Selbstabrechner sein oder über einen anderen Abrechnungsdienstleister abrechnen, ist die Eingabe der Kundennummer nicht erforderlich.
đź’ˇWenn die Nummer 4-stellig ist, geht der Nummer eine Null voraus (zB 01234).
đź’ˇ Betreibst du eine Privatpraxis und rechnest keine gesetzlichen Verordnungen ĂĽber einen Abrechnungsdienstleister ab, melde dich bitte kurz bei unserem Support. Wir hinterlegen die passenden Einstellungen gerne fĂĽr dich.
âť— Fehler beim Hinterlegen der Abrechnungskundennummer
Solltest du folgende Fehlermeldung erhalten, ist das zunächst kein Grund zur Sorge:
Lege deinen Leistungserbringer in diesem Fall zunächst ohne Abrechnungsdienstleister und Abrechnungskundennummer an. Die Angaben kannst du jederzeit nachträglich vor der Abrechnung ergänzen.
Warum erscheint die Fehlermeldung?
Die opta data versendet die Abrechnungskundennummer häufig bereits an Kund:innen, bevor alle Daten vollständig in den angeschlossenen Systemen hinterlegt wurden. Dadurch kann es vorkommen, dass thevea die Kombination aus Institutionskennzeichen und Abrechnungskundennummer noch nicht über die Schnittstelle finden kann.
✅ Lege deinen Leistungserbringer zunächst ohne diese Angaben an.
âś… Warte einige Tage und versuche anschlieĂźend erneut, den Abrechnungsdienstleister und die Abrechnungskundennummer zu hinterlegen.
âś… Sollte die Fehlermeldung bis Ende der Woche weiterhin erscheinen, melde dich gerne bei der opta data.
Du erreichst sie unter der folgenden Telefonnummer: 0201 890 611 131
Alternativ kannst du auch eine E-Mail an customerservice.heilmittel@optadata-gruppe.de schreiben.
✏️Leistungserbringer bearbeiten
Um deinen Leistungserbringer zu bearbeiten, klicke unter Aktionen auf das Stiftsymbol. Nun kannst du z.B. deine Abrechnungskundennummer ergänzen oder eine weitere Betriebsstätte hinzufügen oder ändern.
➕weitere Leistungserbringer anlegen
Du kannst ohne Aufpreis beliebig viele Leistungserbringer in deinem Account hinterlegen.
Klicke dazu auf >+ Leistungserbringer anlegen< und erfasse die Daten des weiteren Leistungserbringers.
❗ Wenn du mehrere Leistungserbringer hinterlegt hast, achte bei der Anlage einer Verordnung darauf, den richtigen Leistungserbringer auszuwählen. Die Verordnung wird später diesem Leistungserbringer zugeordnet.
🚮Leistungserbringer löschen
In der Verwaltung kannst du einen Leistungserbringer auch wieder löschen. Wähle dazu unter "Aktionen" in der Übersicht "Löschen" aus:
❗️Bitte beachte, dass ein Leistungserbringer nur gelöscht werden kann, wenn diesem keine Verordnungen zugeordnet sind. Sollten bereits Verordnungen über den Leistungserbringer abgerechnet worden sein, ist ein Löschen nicht mehr möglich.
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