Wie kann ich einen/weitere Leistungserbringer anlegen, bearbeiten oder löschen?

Nach deiner Registrierung bei thevea, ist der erste Schritt das Anlegen eines Leistungserbringers. Halte dir folgende Daten bereit, damit deine Abrechnung korrekt verschickt und zugeordnet werden kann: 

  • dein Institutionskennzeichen
  • deinen Abrechnungsdienstleister (opta data, AS Bremen, AS Berlin, Severins)
  • deine Kundennummer des Abrechnungsdienstleisters
  • Abrechnungscode

Was ist der Abrechnungscode und wo finde ich diesen?:

Der zweistellige Abrechnungscode dient der Zuordnung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Du findest deinen Abrechnungscode auf deiner Zulassung, oder deiner Anerkennung.

Wo finde ich meine Abrechnungskundennummer?: 

Solltest du über eine unserer genannten Schnittstellen abrechnen, bekommst du eine 5-stellige Abrechnungskundennummer. Du hast die Nummer aktuell nicht zur Hand? Kein Problem! Melde dich einfach kurz bei deinem Abrechnungshaus. Die Kollegen helfen dir gern weiter. Solltest du Selbstabrechner sein oder über einen anderen Abrechnungsdienstleister abrechnen, ist die Eingabe der Kundennummer nicht erforderlich.

Wie kann ich meinen Leistungserbringer bearbeiten?:

Um deinen Leistungserbringer zu bearbeiten, klicke unter Aktionen auf das Stiftsymbol. Nun kannst du z.B. deine Abrechnungskundennummer ergänzen: 

Wie lege ich weitere Leistungserbringer an?:

  1. Klicke oben rechts auf das Benutzermenü
  2. Wähle den Punkt "Verwaltung"
  3. Klicke auf den Reiter "Leistungserbringer"
  4. Wähle die Option "+ Leistungserbringer anlegen"

 

 

❗️Wenn du mehrere Leistungserbringer hinterlegt hast, achte darauf, dass du bei der Verordnungsanlage den entsprechenden Leistungserbringer auswählst, dem die Verordnung zugeordnet werden soll:

Screenshot__14_.png

Wie kann ich einen Leistungserbringer löschen?:

In der Verwaltung kannst du einen Leistungserbringer auch wieder löschen. Wähle dazu unter "Aktionen" in der Übersicht "Löschen" aus:

❗️Bitte beachte, dass ein Leistungserbringer nur gelöscht werden kann, wenn diesem keine Verordnungen zugeordnet sind. Sollten bereits Verordnungen über den Leistungserbringer abgerechnet worden sein, ist ein Löschen nicht mehr möglich.

💡Solltest du mehrere Standorte für deine Praxis haben, kannst du die Adresse der weiteren Standorte ganz einfach für die jeweiligen Leistungserbringer hinterlegen. Klicke dazu auf "Betriebsstätte anlegen" und hinterlege die korrekte Adresse:

📖Das könnte dich außerdem interessieren:

  • Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern? - klicke hier!
  • Wie kann ich mein Passwort ändern? - klicke hier!

❓Sollten noch Fragen offen geblieben sein, schreib uns gerne eine Email an support@thevea.de

 

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