💻fehlender Datensatz trotz vorliegender Belege
Solltest du eine Korrektur bekommen in der es heißt "fehlender Datensatz trotz vorliegender Belege", kann das folgendes bedeuten:
- Du hast eine Verordnung im Original an die opta data geschickt, aber nicht in thevea eingegeben.
- Du hast eine Verordnung im Original an die opta data geschickt, aber dich in thevea bei einer Eingabe vertan.
Dadurch kann die opta data die Papierverordnung nicht zuordnen und es kommt zu der Korrektur.
❓Was ist zu tun?
- Möglichkeit 1: Du hast die Originalverordnung schon zurück geschickt bekommen. Dann legst du diese erneut in thevea an und rechnest die Verordnung sowohl in thevea als auch im Original ab. 👉Hier findest du nochmal eine Erklärung zu der erneuten Abrechnung.
- Möglichkeit 2: Du hast die Originalverordnung noch nicht zurück bekommen. Fordere in diesem Fall die Verordnung bei der opta data zurück und gehe dann vor, wie bei Möglichkeit 1.
📄fehlende Belege trotz vorliegendem Datensatz
In diesem Fall wurde die Verordnung in thevea abgerechnet, aber das Original liegt nicht vor. In diesem Fall wurde das Original bei der Sendung vergessen. Das ist aber kein Problem!
❓Was ist zu tun?
Gib die Verordnung einfach nochmal in thevea ein und gib sie in thevea und im Original mit in die Abrechnung.
👉Das Vorgehen dazu findest du hier.
🗣Kontaktoptionen
Solltest du trotzdem noch Fragen haben, kannst du dich hier direkt bei der opta data melden:
Du erreichst die Kollegen unter der folgenden Telefonnummer: 0201 890 611 131
Alternativ kannst du auch eine E-Mail an customerservice.heilmittel@optadata-gruppe.de schreiben.
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