Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern eine eigene Sozialversicherungseinrichtung für einen sehr eng begrenzten Versichertenkreis.
👥 Wer ist in der PBeaKK versichert?
Die PBeaKK versichert ausschließlich:
frühere und aktive Beamt:innen der Deutschen Bundespost
deren Hinterbliebene
ggf. Familienangehörige (unter bestimmten Voraussetzungen)
Neue externe Mitglieder werden nicht aufgenommen. Die PBeaKK ist ein geschlossener Versichertenkreis mit eigenen Regeln und Preislisten.
🏷️ Gruppe A oder Gruppe B – was bedeutet das für die Abrechnung?
Die PBeaKK unterscheidet zwei Versichertengruppen. Die Mitgliedsgruppe bestimmt, wie du abrechnest und welche Erstattung der Patient erhält.
📘 Gruppe A: Sachleistung wie bei der GKV
Patient:innen der Gruppe A sind direkt bei der PBeaKK versichert.
Für dich bedeutet das:
Abrechnung erfolgt nicht über den Patienten, sondern direkt mit der PBeaKK. Also ganz normal über thevea.
Die PBeaKK erstattet nach dem Sachleistungsprinzip, ähnlich GKV
Keine Zuzahlungspflicht
Keine Regelfall- oder Mengenbegrenzungen wie bei GKV-Verordnungen
Langfristige Verordnungen bis zu einem Jahr möglich (bei schweren Schädigungen), hier gibt es keinen langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf.
Verordnungen mit Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse aus dem Krankenhaus können nicht über thevea abgerechnet werden.
📙 Gruppe B: vollständig privat
Patient:innen der Gruppe B gelten wie klassische Privatversicherte.
Das bedeutet für deine Praxis:
Es entsteht ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten
Du stellst eine Privatrechnung
Die Patient:innen reichen diese selbst bei der PBeaKK ein
Die PBeaKK erstattet maximal bis zu den Beihilfesätzen der BBhV (Anlage 9)
Kosten, die darüber liegen, tragen Patient:innen selbst
-
👉 Hier kommst du zu den Preislisten je Heilmittel Bereich
💡 Was gilt für alle PBeaKK-Versicherten?
Immer zuzahlungsfrei bei Heilmitteln
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung
Nur Leistungen, die in der BBhV (Anlage 9) geführt sind, werden erstattet
Vollständig und korrekt ausgefüllte Verordnungen sind wichtig, da fehlende Angaben zu Kürzungen führen können
Für Ergo, Logo und Podologie gelten dieselben Grundsätze wie für Physio
📖 Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Gruppe | Abrechnung | Zuzahlung | Erstattungsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| A | Direkt an die PBeaKK (wie gewohnt in thevea anlegen und abrechnen) | keine | PBeaKK-Preise / BBhV | Sachleistung, keine Mengenbegrenzung |
| B | Privatrechnung an Patient | keine | BBhV Höchstsätze | Patient trägt Mehrkosten selbst |
🚫 Zuzahlungen bei der PBeaKK
Für Heilmittel gilt:
Alle PBeaKK-Versicherten sind generell zuzahlungsbefreit.
Es muss kein Befreiungsausweis vorgelegt werden.
thevea markiert diese Patient:innen entsprechend, du musst nichts zusätzlich hinterlegen.
🧾 Wichtige Grundlagen zur Abrechnung
Fehlende Angaben auf der Verordnung können zu Kürzungen führen
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Kläre vor Behandlungsbeginn immer:
Gruppe A oder Gruppe B?
Privatpreis oder PBeaKK-Preisliste?
Wie hoch ist der mögliche Erstattungsrahmen der Patient:innen?
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