Die Videotherapie ist auch in der Ergotherapie möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigsten Regeln findest du hier im Überblick. Du willst mehr zu einem Thema wissen? Dann klick dich einfach weiter in die verlinkten Artikel ✅.
Grundlagen der Videotherapie
Die Videotherapie ist eine synchrone Behandlungsform. Das bedeutet, dass Therapeut:in und Patient:in zur gleichen Zeit in direktem Kontakt über eine gesicherte Videoverbindung miteinander kommunizieren. Eine online Behandlung per Video ist nur möglich, wenn sie therapeutisch sinnvoll ist. Diese Entscheidung triffst du selbst auf Grundlage der individuellen Situation.
👉Mehr erfahren: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Leistungsumfang und Voraussetzungen für die Durchführung
In der Ergotherapie können viele Leistungen per Video durchgeführt werden – vorausgesetzt, es ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt nötig. Der erste Termin muss immer in Präsenz erfolgen. Danach entscheidest du fallbezogen, ob eine Videotherapie weiterhin sinnvoll ist.
👉 Mehr erfahren: Welche Leistungen sind per Video erlaubt?
Technische Anforderungen
Für die Videotherapie gelten feste technische Mindeststandards. Du musst mit einem zertifizierten Videodienstanbieter arbeiten, der eine sichere, datenschutzkonforme Verbindung ermöglicht. Die Behandlung muss in einem geschützten Raum stattfinden, der ungestört ist und eine vertrauliche Atmosphäre bietet. Auch deine Patient:innen müssen dich klar sehen und hören können – und du sie. Eine stabile Internetverbindung und ein ausreichend großer Bildschirm sind ebenfalls Pflicht. Smartphones reichen meist nicht aus. Eine Aufzeichnung ist nicht erlaubt.
👉 Mehr erfahren: Technische Voraussetzungen für Videotherapie in der Ergotherapie
Einwilligung und Dokumentation
Bevor du eine Videobehandlung durchführst, brauchst du eine schriftliche Einwilligung deiner Patient:innen. Auf der Verordnung muss in der entsprechenden Zeile „TM“ eingetragen werden. Die Bestätigung kann auch digital, per Fax oder beim nächsten Präsenztermin erfolgen. Wichtig ist: Alle Angaben müssen korrekt dokumentiert und archiviert werden.
👉 Mehr erfahren: Dokumentation der telemedizinischen Leistungen
Abrechnung & Vergütung
Du darfst maximal 30 % aller Behandlungen pro Therapeut:in und Quartal als Videotherapie durchführen. Diese Grenze gilt verbindlich und darf nicht überschritten werden.
Die Abrechnung der Videotherapie erfolgt mit eigenen Positionsnummern aber den selben Preisen wie bei der Präsenzbehandlung. Auf dem Rezept muss klar ersichtlich sein, dass die Behandlung per Videotherapie durchgeführt wurde. Nur vollständig erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.
👉 Mehr erfahren: Abrechnung und Vergütung der telemedizinischen Leistung
Vergütungspauschale für telemedizinische Leistungen (TML)
Für die Durchführung von Videotherapie gelten zwar die gleichen Preise wie bei Präsenzbehandlungen, dennoch entstehen in der Praxis zusätzliche Aufwände – etwa durch Technik, Organisation und Datenschutz. Um diesen Aufwand abzudecken, wurde eine gesonderte Vergütungspauschale für telemedizinische Leistungen (TML) in der Ergotherapie vereinbart.
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