Die Videotherapie ist inzwischen ein fester Bestandteil der logopädischen Versorgung und kann bei geeigneter Indikation und technischen Voraussetzungen durchgeführt werden. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick zur Durchführung, Abrechnung und Dokumentation.
Grundlagen der Videotherapie
Die Videotherapie ist eine synchrone Behandlungsform. Das bedeutet, dass Therapeut:in und Patient:in zur gleichen Zeit in direktem Kontakt über eine gesicherte Videoverbindung miteinander kommunizieren. Eine online Behandlung per Video ist nur möglich, wenn sie therapeutisch sinnvoll ist. Diese Entscheidung triffst du selbst auf Grundlage der individuellen Situation.
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Voraussetzungen für die Durchführung
Bevor du eine Behandlung per Video durchführst, musst du sicherstellen, dass die Patientin oder der Patient – oder eine gesetzliche Vertretung – schriftlich in die Durchführung einwilligt. Diese Einwilligung muss vor der ersten Sitzung vorliegen und dokumentiert werden. Zusätzlich musst du vor Beginn fachlich beurteilen, ob die Videotherapie im konkreten Fall überhaupt geeignet ist. Die Behandlung darf außerdem ausschließlich persönlich von dir als Therapeut:in erfolgen und nicht an Dritte delegiert werden.
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Technische Anforderungen
Für die Durchführung der Videotherapie sind bestimmte technische Mindeststandards vorgeschrieben. Du musst mit einem zertifizierten Videodienstanbieter arbeiten, der eine sichere, datenschutzkonforme Verbindung ermöglicht. Die Behandlung muss in einem geschützten Raum stattfinden, der ungestört ist und eine vertrauliche Atmosphäre gewährleistet. Deine Patient:innen müssen dich klar sehen und hören können – ebenso umgekehrt. Voraussetzung ist außerdem eine stabile Internetverbindung und die Nutzung eines ausreichend großen Bildschirms, wobei Smartphones in der Regel nicht ausreichen. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist ausdrücklich nicht erlaubt.
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Abrechnung und Vergütung
Die Abrechnung der Videotherapie erfolgt mit eigenen Positionsnummern aber den selben Preisen wie bei der Präsenzbehandlung. Auf dem Rezept muss klar ersichtlich sein, dass die Behandlung per Videotherapie durchgeführt wurde. Nur vollständig erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.
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Vergütungspauschale für telemedizinische Leistungen (TML)
Für die Durchführung von Videotherapie gelten zwar die gleichen Preise wie bei Präsenzbehandlungen, dennoch entstehen in der Praxis zusätzliche Aufwände – etwa durch Technik, Organisation und Datenschutz. Um diesen Aufwand abzudecken, wurde eine gesonderte Vergütungspauschale für telemedizinische Leistungen (TML) in der Logopädie vereinbart.
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Wann Videotherapie nicht möglich ist
Die Videotherapie darf nicht durchgeführt werden, wenn keine gültige Einwilligung vorliegt oder wenn du im konkreten Fall zu dem Schluss kommst, dass eine Videobehandlung fachlich nicht geeignet ist. Auch bei fehlender oder unzureichender technischer Ausstattung darf keine Sitzung stattfinden. In diesen Fällen solltest du auf eine Präsenzbehandlung ausweichen.
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