Die technischen Voraussetzungen für Videotherapie in der Logopädie sind in Anlage 7 des Rahmenvertrags geregelt. Sie stellen sicher, dass eine qualitativ hochwertige, sichere und datenschutzkonforme Therapie auch über Video erfolgen kann.
Allgemeine Voraussetzungen
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Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters (gemäß Liste der KBV oder vergleichbar). Du kannst mit thevea den Anbieter "Sprechstunde online" kostenfrei nutzen.
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Stabile Internetverbindung, damit Bild und Ton jederzeit flüssig übertragen werden können
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Endgeräte mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher in guter Qualität (PC, Laptop, Tablet)
- Sicht- und Hörkontakt muss durchgehend gewährleistet sein
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Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zur Wahrung des Datenschutzes
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Keine Speicherung der Sitzung durch den Videodienst
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Zugriff auf die Videositzung nur für berechtigte Teilnehmer:innen
Raum- und Umgebungsanforderungen
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Geschützter Raum, der eine vertrauliche Kommunikation ermöglicht
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Störungsfreie Umgebung ohne Ablenkung oder Hintergrundgeräusche
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Angemessene Beleuchtung und Kameraausrichtung, damit Mimik und Gestik gut erkennbar sind
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Privatsphäre muss jederzeit gewahrt sein (keine Mitbeobachtung Dritter)
Technische Ausstattung auf Therapeut:innenseite
- Nutzung eines für die Videobehandlung geeigneten Endgeräts.
- Sicherstellung, dass keine unbefugten Dritten Zugriff haben
- Einsatz eines aktuellen Virenschutzprogramms
- Nutzung einer Firewall
- Einsatz eines sicheren, vertraulichen Raums
- Keine Aufzeichnungen der Behandlung
- Gewährleistung durchgehender Sicht- und Hörverbindung
- Verpflichtung, Patient:innen über Datenschutz und technische Anforderungen zu informieren
❗Wichtig: Du musst vollständig sichtbar und klar hörbar sein. Das gilt auch für dein Umfeld – keine Störungen oder fremden Personen im Raum.
Die Bild- und Tonübertragung muss in einer dem therapeutischen Zweck entsprechenden Qualität erfolgen.
Technische Ausstattung auf Patient:innenseite
Patient:innen benötigen:
- Nutzung eines geeigneten Endgeräts
- Sichere, störungsfreie Umgebung ohne Zugang für Dritte
- Keine Aufzeichnung der Sitzung
- Gewährleistung von Sicht- und Hörkontakt
❗Die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Voraussetzungen liegt bei der Praxis bzw. der/dem Leistungserbringer:in. Vor der ersten Sitzung sollte immer ein Techniktest erfolgen, um die Verbindung und Ton-/Bildqualität zu prüfen.
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