Für die Videotherapie in der Logopädie wurde zusätzlich zur regulären Vergütung eine Pauschale vereinbart, die den organisatorischen und technischen Aufwand telemedizinischer Leistungen abdeckt.
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Wer hat Anspruch auf die Pauschale? 🧾
Die Pauschale kann beantragt werden von:
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zugelassenen Leistungserbringenden gemäß § 124 Abs. 1 SGB V
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mit gültiger Zulassung für den Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
❌ Einrichtungen nach § 124 Abs. 5 SGB V (z. B. MVZ) sind nicht antragsberechtigt.
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Was wird durch die Pauschale abgedeckt? 💻
Die Pauschale beträgt 750 € pro Jahr und gilt für:
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2023
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2024
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2025
Abgedeckt werden ausschließlich Kosten für technische Ausstattung, wie:
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Laptop oder Tablet
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Kamera, Mikrofon, Zubehör
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Hardware für sichere Verbindung (z. B. Router, Adapter)
❗Ein Antrag ist nur im laufenden Kalenderjahr möglich – rückwirkend ist keine Beantragung erlaubt.
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Wie läuft die Antragstellung ab? 📲
Die Antragstellung erfolgt online über das GKV-Antragsportal:
👉 antraege.gkv-spitzenverband.de
Was du brauchst:
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Institutionskennzeichen (IK)
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digitale Registrierung im GKV-Portal
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jährliche Antragstellung (einmal pro Praxis)
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Zustimmung zur Eigenerklärung im Portal
💡 Die Auszahlung erfolgt spätestens im dritten Monat nach Quartalsende auf das beim IK hinterlegte Konto.
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Was ist beim Nachweis zu beachten? 📑
Der GKV-Spitzenverband führt stichprobenartige Prüfungen durch. Du musst daher folgende Unterlagen aufbewahren:
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Rechnung der Hardware
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Abrechnung von mindestens einer TML-Leistung im Antragsjahr
⏱️ Bei Anforderung müssen die Nachweise innerhalb von 4 Wochen digital eingereicht werden. Fehlende Nachweise können zur Rückforderung der Pauschale führen.
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