Bei der Videotherapie finden logopädische Behandlungen online per Videokonferenz statt. Sie kann sowohl bei einer neuen Verordnung als auch bei Folgeterminen genutzt werden, wenn es medizinisch sinnvoll ist und die Patient:innen damit einverstanden sind. Hier finden du die wichtigsten Regel im Überblick.
⭐️Vorteile der Videotherapie
- Behandlungen können ortsunabhängig stattfinden
- Keine Ansteckungsgefahr bei Infekten
- Besonders praktisch für mobilitätseingeschränkte oder weit entfernt wohnende Patient:innen
- Gleiche Therapiedauer und Abrechnung wie bei Präsenzterminen
- Flexiblerer Alltag für Therapeut:innen und Patient:innen
✅Voraussetzungen & Regeln bei der Durchführung:
- Einverständnis der Patient:innen muss vorab eingeholt werden (auch formlos möglich)
- Therapeut:innen müssen die Videotherapie aktiv anbieten
- Behandlungsort und Technik müssen den Anforderungen an Datenschutz und Qualität entsprechen
- Videodienstanbieter muss zertifiziert sein (z. B. in der KBV-Liste gelistet).
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❗Die erste Therapieeinheit sowie die Erst- und Bedarfsdiagnostik müssen grundsätzlich in Präsenz erfolgen
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Videodienstanbieter müssen zertifiziert und datenschutzkonform sein
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Die Behandlung muss jederzeit in der Praxis fortführbar sein
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Die Videotherapie muss aus den zugelassenen Praxisräumen erfolgen. Nur im Mutterschutz kann die Therapie ausnahmsweise von zuhause durchgeführt werden
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Therapeut:innen und Patient:innen müssen beide zustimmen – eine Videotherapie darf nicht als Bedingung für die Annahme der Verordnung gestellt werden
❗Wichtig: Eine Mischung aus Videotherapie und Präsenzbehandlung im Rahmen einer Verordnung ist erlaubt – aber: Es darf keine parallele Abrechnung derselben Leistungseinheit in Präsenz und per Video erfolgen.
⛔Wann ist Videotherapie ausgeschlossen
- Wenn der direkte Kontakt für die Anleitung notwendig ist oder das Patientenwohl ohne persönliche Anwesenheit gefährdet wäre (z. B. bei Aspirationsgefahr, Tonlosigkeit, nicht kompensierter Hörminderung oder akuter Aphasie)
- Bei psychischen Beeinträchtigungen, die eine persönliche Intervention erfordern
- Wenn bei Kindern unter 14 Jahren bestimmte Leistungen zur besonderen Versorgung durchgeführt werden sollen:
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Gerade bei sehr jungen Patient:innen braucht es oft körperliche Anleitung, direkte Beobachtung der motorischen Fähigkeiten oder eine hohe Konzentrationsspanne. Diese Voraussetzungen sind bei Kindern unter 14 Jahren – und besonders unter 7 Jahren – nicht immer gegeben.
Deshalb gilt:
✅ Nur wenn Konzentration, Medienkompetenz und ggf. die Anwesenheit einer Unterstützungsperson gewährleistet sind, darf die Behandlung auch per Videotherapie stattfinden.
❌ Ansonsten ist ausschließlich Präsenztherapie erlaubt.
📊 Abrechnung und Begrenzung
- Es dürfen maximal 30 % aller Leistungen eines zugelassenen Leistungserbringers im Kalenderjahr telemedizinisch durchgeführt werden
- Bei verordnetem Hausbesuch kann Videotherapie durchgeführt werden, jedoch ohne Abrechnung der Hausbesuchspauschale
- Abgerechnet wird über die extra Positionsnummern laut Anlage 2 des Vertrags
📝 Dokumentation und Einwilligung
- Die Einwilligung zur Videotherapie muss schriftlich vorliegen und kann jederzeit widerrufen werden
- Bestätigung der erbrachten Leistung erfolgt digital oder per Fax und wird in der Patientenakte archiviert
- Auf der Verordnung wird am Behandlungstag im Feld "Unterschrift des Versicherten" der Hinweis "TML" für "telemedizinische Leistung" eingetragen
Krankenkassen können die Dokumentation anfordern - Datum, Dauer und Inhalt jeder Behandlungseinheit
- Abweichungen oder Abbrüche der Sitzung (z. B. technische Probleme) müssen vermerkt werden
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