Im Bereich >Ärzte< findest du alle verordnenden Ärzt:innen, die in deiner Praxis bereits hinterlegt sind. Die Daten werden entweder automatisch bei der Anlage einer GKV-Verordnung erzeugt oder – bei Privatpatienten – manuell ergänzt. Hier erfährst du, wie beide Wege funktionieren und wie du später nachvollziehen kannst, welcher Arzt eine Verordnung ausgestellt hat.
🧾 Anlage des Arztes bei GKV-Verordnungen
(Gilt für Muster 13, Zahnarztverordnungen, Entlassmanagement und Blankoverordnungen)
So läuft die automatische Anlage ab:
Scanne und ergänze deine Verordnung. Prüfe auch, ob der Arztstempel gesetzt wurde.
Klicke auf >Verordnung anlegen<.
Es öffnet sich ein Modal, in dem du die Arztdaten bestätigst oder ergänzt.
❗
Dieses Modal erscheint nur einmal pro Arzt bzw. Betriebsstätte.thevea nutzt ein hinterlegtes Ärzteverzeichnis, das Arztnummern und Betriebsstättennummern meistens erkennt und die Daten automatisch einträgt.
Du prüfst die Angaben lediglich ein einziges Mal.
Ab da wird bei weiteren Verordnungen mit denselben Nummern das Modal übersprungen – der Arzt wird automatisch im Hintergrund zugeordnet.
🔎 Wie findest du heraus, welcher Arzt die Verordnung ausgestellt hat?
Öffne die Verordnung und klicke auf >Arzt-Nr.<.
Du wirst direkt in die Ärzteverwaltung weitergeleitet und siehst sofort, welcher Arzt hinterlegt ist. Du kannst hier auch eine weitere Betriebsstätte zu diesem Arzt hinzufügen.
Beim Erstellen eines Therapieberichts wird der verordnende Arzt ebenfalls automatisch übernommen.
📝 Arzt manuell über die Ärzteverwaltung anlegen
Für Privatpatient:innen oder wenn du Ärzt:innen vorab hinterlegen möchtest:
Öffne den Reiter >Ärzte<.
Klicke auf >Arzt anlegen<.
Vervollständig die Daten.
Zum bearbeiten der Daten klicke auf das 3 Punkte Menü
🏥 Wenn die Arztnummer aus einem Krankenhaus stammt
Bei Krankenhaus-Verordnungen wird häufig keine lebenslange Arztnummer genutzt. Deshalb kann thevea diese Nummer nicht validieren.
Sobald du eine solche Nummer eingetragen hast und die Prüfung fehlschlägt, wird dir eine zusätzliche Option angezeigt:
Du kannst anschließend in der Verordnung das Feld „Ist Krankenhaus“ aktivieren.
So funktioniert’s:
Lege wie gewohnt die Verordnung an.
Nachdem die Prüfung der Arztnummer fehlschlägt, klicke auf >Zurück zur Verordnung<.
Setze das Kreuz bei „Ist Krankenhaus“.
Speichere die Verordnung erneut.
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