Immer wieder kommt es zu Änderungen der Preislisten in allen Heilmittelbereichen. Natürlich kommt dann die Frage auf, wie schnell die Preise in thevea angepasst werden und ob diese auch für laufende Verordnungen berücksichtigt werden.
Die Preise in thevea berechnen sich anhand der Behandlungsdaten, die du in thevea hinterlegst. Solltest du Verordnungen haben, deren Ausstellungsdatum vor dem Tag des Preislistenwechsels liegen, werden hierfür die alten Preise berechnet. Sobald du deine Verordnung abschließt, werden die Behandlungsdaten geprüft und die Preise werden ab dem Änderungsdatum angepasst.
Wie werden Preislistenwechsel bei der Zuzahlungsberechnung berücksichtigt?
Natürlich verändert sich auch die Zuzahlung bei einem Preislistenwechsel. Auch hier werden die Einzelpreise nach Abschluss der Verordnung angepasst, so dass es hier immer mal zu Abweichungen kommen kann.
Dementsprechend musst du auch bei Preislistenwechseln die Preise nicht selbst berechnen und kannst dich voll und ganz auf die Berechnung in thevea verlassen!