🤔Immer wieder kommt es zu Änderungen der Preislisten in allen Heilmittelbereichen. Natürlich kommt dann die Frage auf, wie schnell die Preise in thevea angepasst werden und ob diese auch für laufende Verordnungen berücksichtigt werden.
💡Die Preise in thevea berechnen sich anhand der Behandlungsdaten, die du in thevea hinterlegst. Solltest du Verordnungen haben, deren Ausstellungsdatum vor dem Tag des Preislistenwechsels liegen, werden hierfür die alten Preise berechnet. Sobald du deine Verordnung abschließt, werden die Behandlungsdaten geprüft und die Preise werden ab dem Änderungsdatum angepasst.
🔀Wie werden Preislistenwechsel bei der Zuzahlungsberechnung berücksichtigt?
Natürlich verändert sich auch die Zuzahlung bei einem Preislistenwechsel. Auch hier wird die Zuzahlung vor Behandlungsbeginn anhand des Ausstellungsdatums berechnet. Mögliche Preislistenwechsel während der Behandlung können erst nach Verordnungsabschluss berücksichtigt werden. Sollte im Laufe der Behandlung ein Preislistenwechsel stattfinden, wird die Zuzahlung mit Abschluss der Verordnung anhand der tatsächlichen Behandlungsdaten neu berechnet und eine mögliche Differenz angezeigt.
Dementsprechend musst du auch bei Preislistenwechseln die Preise nicht selbst berechnen und kannst dich voll und ganz auf die Berechnung in thevea verlassen!
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