🔍 Wieso sehe ich meine Verordnungen nicht in der Verordnungsübersicht?
Diese Situation kann verschiedene Ursachen haben. Gehe am besten folgende Schritte durch, um das Problem zu beheben:
Prüfe in der Verordnungsübersicht, ob der richtige Filter für den Verordnungsstatus gesetzt ist.
Schau rechts daneben, ob der korrekte Leistungserbringer ausgewählt wurde.
Verwende Google Chrome und leere den Cache. Eine Anleitung dazu findest du hier.
Wenn das alles nicht hilft, kannst du dich jederzeit gerne an unseren Support wenden.
✏️ Warum kann ich meine Verordnung nicht bearbeiten?
Damit du eine Verordnung bearbeiten kannst, muss sie sich im richtigen Status befinden. Gehe dazu wie folgt vor:
Öffne die betreffende Verordnung.
Wenn die Verordnung noch ein Entwurf ist, kannst du direkt oben rechts auf „Bearbeiten“ klicken.
Wenn die Verordnung bereits angelegt wurde, klicke auf den kleinen Pfeil neben „Behandlungsdaten“ und wähle „Bearbeiten“ aus.
Jetzt kannst du alle Angaben anpassen und unten rechts speichern.
Die ausführliche Anleitung findest du hier.
💰 Wo kann ich meine Preislisten bearbeiten?
In thevea kannst du je Rechnungsart eine Preisliste hinterlegen.
Diese findest du in deiner Verwaltung unter „Privatpreisliste“ und „Selbstzahlerpreisliste“.
Innerhalb der Reiter kann je Leistungserbringer eine Preisliste angelegt werden.
Wenn du deine Preisliste bearbeiten oder einsehen möchtest, klicke auf den entsprechenden Leistungserbringer – dort siehst du alle Preise im Überblick.
Über das Stiftsymbol auf der rechten Seite kannst du die Preise jederzeit bearbeiten.
👉 Alle Details zur Privatpreisliste findest du hier.
👉 Infos zur Selbstzahlerpreisliste findest du hier.
📊 Wieso wird bei Verordnungsabschluss eine Differenz angezeigt?
Die Zuzahlung wird zu Beginn der Behandlung anhand des Ausstellungsdatums berechnet.
Falls während der Therapie ein Preislistenwechsel erfolgt oder eine Verordnung abgebrochen wird, kann das erst beim Verordnungsabschluss berücksichtigt werden.
Mit Abschluss der Verordnung wird die Zuzahlung auf Basis der tatsächlichen Behandlungsdaten neu berechnet, wodurch eine Differenz entstehen kann.
🖨️ Wie kann ich eine Verordnung nochmal ausdrucken?
Wenn eine Verordnung verloren gegangen ist oder du eine Kopie benötigst, hast du zwei Möglichkeiten, sie erneut auszudrucken:
Verordnung per Foto mit der Scan App aufgenommen:
→ Die Aufnahme findest du in den Hinweisen der Verordnung.
→ Mit Strg + P kannst du sie erneut ausdrucken.Verordnung per Barcode erfasst (kein Foto vorhanden):
→ Stelle die Ansicht mit Strg und - so ein, dass die gesamte Verordnung sichtbar ist,
→ und drucke sie dann mit Strg + P aus.
💡 Wenn du Verordnungen per Barcode erfasst, kannst du trotzdem ein Foto als Datei hochladen.
Details dazu findest du hier.
🦵 Warum wird die Kompressionsbandagierung nicht berechnet?
Bei der Kompressionsbandagierung kannst du ab 45 Minuten eine oder zwei Extremitäten behandeln.
Auf der Behandlungsdatenseite wählst du unter „Anzahl“ zwischen 0, 1 oder 2 aus.
Wenn 0 ausgewählt ist, wird die Bandagierung nicht berechnet, da keine Extremitäten behandelt wurden.
Achte also darauf, immer die korrekte Anzahl einzustellen.
💆♂️ Wieso kann ich in den Behandlungsdaten der Blankoverordnung Physiotherapie als Anzahl nur 1 oder 2 auswählen?
Die Anzahl bezieht sich hier auf die Einzel- oder Doppelbehandlung.
Innerhalb der Blankoverordnung kannst du bis zu zwei vorrangige Heilmittel an einem Tag erbringen.
Wenn du eine Doppelbehandlung durchführen möchtest, wähle bei „Anzahl“ einfach die 2,
um beide Einheiten für ein Datum hinzuzufügen.
🗓️ Muss ich bei einer Doppelbehandlung zwei Behandlungsdaten hinzufügen?
Nein – du musst das Datum nur einmal hinzufügen.
thevea erkennt automatisch, dass es sich um eine Doppelbehandlung handelt,
und berechnet diese korrekt, ohne dass du sie doppelt eingeben musst.
❗️Beachte: Die Gesamtanzahl der Behandlungseinheiten bleibt dabei unverändert.
👶 Wieso wird ein Zuzahlungsbetrag angezeigt, obwohl mein Patient minderjährig ist?
Die Zuzahlung wird zunächst auch bei minderjährigen Patienten angezeigt.
Da vorab nicht immer das genaue Alter bestimmt werden kann, wird sie zunächst berechnet.
Wenn der Patient während der Therapie volljährig wird, erfolgt eine anteilige Berechnung.
Mit dem Verordnungsabschluss wird dann automatisch die korrekte Zuzahlung ermittelt –
entweder 0 € (bleibt der Patient unter 18) oder die anteilige Zuzahlung,
wenn er während der Behandlung volljährig wird.
📈 Wo kann ich den Wert meiner Verordnung sehen?
Den endgültigen Wert deiner Verordnung findest du in der Abrechnungsübersicht.
Klicke oben in der Leiste auf den Reiter „Abrechnungen“.
Wähle „+ Abrechnung erstellen“.
Hier siehst du alle abgeschlossenen Verordnungen samt ihrer Werte.
Für nicht abgeschlossene Verordnungen kann der Wert noch nicht ermittelt werden,
da Preislisten, Daten und Behandlungsumfang erst mit Abschluss feststehen.
🗑️ Warum kann ich meine Verordnung nicht löschen?
Verordnungen können grundsätzlich über die drei Punkte in der Verordnungsübersicht gelöscht werden.
Wenn die Funktion hellgrau hinterlegt ist, kann die Verordnung nicht gelöscht werden.
Das passiert, wenn bereits eine Zuzahlungsrechnung erstellt wurde.
In diesem Fall musst du zuerst die Rechnung in der Rechnungsübersicht stornieren,
danach kannst du die Verordnung löschen.
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