🖊️Physiotherapie, Ergotherapie & Podologie:
Kinder dürfen ihre Rezepte für Ergotherapie ab dem Alter von 10 Jahren selbst unterschreiben. Davor ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, da Kinder unter 7 Jahren als nicht einwilligungsfähig gelten. Der Behandlungsvertrag kommt für jüngere Kinder mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten zustande, die auch die Quittung für die Behandlungstermine erhalten.
🗣️Logopäde:
Kinder dürfen ihre Rezepte für die Logopädie ab dem Alter von 7 Jahren selbst unterschreiben. Davor ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, da Kinder unter 7 Jahren als nicht einwilligungsfähig gelten. Der Behandlungsvertrag kommt für jüngere Kinder mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten zustande, die auch die Quittung für die Behandlungstermine erhalten.
💡Die Unterschrift des Kindes bestätigt lediglich den Empfang der Leistung, nicht aber die Zustimmung zur Therapie. Der Behandlungsvertrag wird grundsätzlich mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten geschlossen.
💡Für alle Kinder unter 15 Jahren ist es ratsam sich eine Einwilligung der Eltern geben zu lassen, dass das Kind die Leistung bestätigen darf. So bist du auf der sicheren Seite.
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