Menschen die der Bundeswehr angehören, können sich über die Bundesrepublik Deutschland privat versichern. Es wird jede Behandlung innerhalb Deutschlands übernommen.
Die Versicherung läuft über die freie Heilfürsorge.
die Verordnung:
- Die Verordnungen müssen auf dem Bundeswehrvordruck ausgestellt werden.
- Die Verordnungen verbleiben zur Aufbewahrung für ein Jahr in der Praxis.
zu beachtende Fristen:
- Physiotherapeutische Verordnungen sind bis zu drei Wochen ab Datum der Ausstellung gültig.
- Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, müssen sich die Patienten eine neue Verordnung ausstellen lassen.
- Ergotherapeutische und logopädische Verordnungen sind von der drei wöchigen Frist ausgenommen.
- Die Heilmittel-Richtlinie gilt für diese Verordnungen nicht.
- Die Behandlungen müssen ganz normal auf der Rückseite mit einer Unterschrift bestätigt werden.
- Unterbrechungen müssen nicht dokumentiert werden.
- Pro Verordnung sind nicht mehr als 10 Behandlungen pro Heilmittel und nicht mehr als 3 Heilmittel auf einer Verordnung erlaubt
- Eine Unterscheidung in vorrangige und ergänzende Heilmittel gibt es nicht.
Rechnungsstellung:
- Die Patienten müssen keine Zuzahlung leisten.
- In der Regel werden die Verordnungen nach den vdek-Sätzen abgerechnet. Häufig findest du dazu auf der Rückseite der Verordnung einen Hinweis.
- Die Rechnungen der Verordnungen werden an die Wehrbereichsverwaltung geschickt. Die Adresse dazu ist folgende:
💡Ein Rezept der Bundeswehr ist nur so lange gültig, wie sich der Soldat in der aktiven Dienstzeit befindet.
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