❗️ Die Position des Hausbesuches variiert nach Heilmittelbereich
🏠 Allgemeines zum Hausbesuch
Um einen Hausbesuch in thevea hinterlegen und abrechnen zu können, ist es wichtig, dass das entsprechende Kreuz sowohl auf der Originalverordnung als auch in thevea gesetzt ist.
💡 Wenn der Patient einen Hausbesuch benötigt, der Arzt das Kreuz auf der Verordnung aber vergessen hat, muss die Änderung vom Arzt vorgenommen werden. Die Verordnung muss abgestempelt, mit Datum versehen und unterschrieben sein.
📋 Hausbesuchsart in thevea auswählen
In thevea wird der Hausbesuch zunächst allgemein als „Hausbesuch“ angelegt.
Die genaue Art des Hausbesuches – z. B. Hausbesuch mehrerer Patienten in einer Pflegeeinrichtung – wählst du auf der Behandlungsdatenseite beim Hinzufügen der Maßnahmen aus.
Wähle die entsprechende Positionsnummer des durchgeführten Hausbesuchs.
Die Art des Hausbesuchs kann während der Verordnungsdauer variieren, z. B. wenn ein Patient vorübergehend in Kurzzeitpflege kommt, die Male davor aber zu Hause behandelt wurde.
Änderungen kannst du über das Drop-down-Menü individuell für jeden Termin auswählen.
Sollte ein Wechsel der Hausbesuchsart stattgefunden haben, begründe dies auf der Rückseite der Verordnung unter „Begründung“.
🗓️ Hausbesuchsart über den Terminkalender auswählen
Wenn du über den Terminkalender arbeitest, kannst du deine Behandlungsdaten direkt der digitalen Verordnungsrückseite hinzufügen.
Sobald der Terminstatus auf „stattgefunden“ gesetzt ist, fragt thevea, ob du den Termin als Behandlungsdatum hinzufügen möchtest.
Du hast dann die Option, die Maßnahmen direkt zu hinterlegen.
Wähle den entsprechenden Hausbesuch aus, und die Position wird automatisch auf deine digitale Verordnungsrückseite übernommen.
So sparst du dir die Mehrarbeit über nachträgliches Hinzufügen und Anpassen.
💰 Hausbesuchsart auf der Zuzahlungsrechnung
Die Zuzahlungsrechnung kannst du wie gewohnt entweder:
direkt aus der Verordnung erstellen oder
über die Verordnungsübersicht berechnen lassen.
Anschließend erscheint ein Modal, in dem du die Hausbesuchsart zur Berechnung der Zuzahlung wählen kannst.
Wähle hier erneut die entsprechende Positionsnummer, die du als Hausbesuch erbracht hast, damit die Zuzahlungsrechnung korrekt berechnet wird.
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