Wo kann ich die Hausbesuchsart wählen?

Achtung: Die Art des Hausbesuches variiert nach Heilmittelbereich!

Allgemeines zum Hausbesuch

Um einen Hausbesuch in thevea hinterlegen und abrechnen zu können, ist es wichtig, dass das entsprechende Kreuz auf der Originalverordnung und in thevea eingetragen ist. 



Sollte der Patient einen Hausbesuch benötigen, der Arzt aber das entsprechende Kreuz auf der Verordnung vergessen haben, muss diese Änderung von Arztseite vorgenommen, abgestempelt und mit Datum und Unterschrift versehen werden.

Hausbesuchsart in thevea auswählen

In thevea wird der Hausbesuch ganz allgemein als "Hausbesuch" angelegt. Die genaue Art des Hausbesuches bsp. Hausbesuch mehrerer Patienten in einer Pflegeeinrichtung, wählst du auf der Behandlungsdatenseite also beim Hinzufügen der Maßnahmen aus.


Wähle hier die entsprechende Positionsnummer des von dir ausgeführten Hausbesuches aus. Die Art des Hausbesuches kann während der Verordnungsdauer variieren bspw. wenn ein Patient vorübergehend in Kurzzeitpflege kommt, die Male davor aber zu Hause behandelt wurde. Dies kannst du alles ganz einfach über das Drop Down Menü individuell für jeden Termin auswählen.

Sollte ein Wechsel in der Hausbesuchsart stattgefunden haben, begründe dies auf der Rückseite der Verordnung unter "Begründung".


Hausbesuchsart über den Terminkalender auswählen

Wenn du über den Terminkalender arbeitest, kannst du deine Behandlungsdaten ganz einfach deiner digitalen Verordnungsrückseite beifügen. Wie genau das geht, kannst du hier noch mal nachlesen. Sobald du den Terminstatus auf "stattgefunden" gesetzt hast, fragt thevea dich ob du den Termin als Behandlungsdatum hinzufügen möchtest und gibt dir die Option die Maßnahmen zu hinterlegen.




Wähle auch hier den entsprechenden Hausbesuch aus, welchen du geleistet hast und schon wird dir die Position auf deine digitale Verordnungsrückseite hinzugefügt und du sparst dir die "Mehrarbeit" über das nachträgliche Hinzufügen und Anpassen.

Hausbesuchsart auf der Zuzahlungsrechnung

Die Zuzahlungsrechnung kannst du, wie gewohnt, entweder aus der Verordnung selbst direkt erstellen oder in der "Verordnungsübersicht" berechnen lassen. Daraufhin erscheint folgendes Modal, in welchem du die Hausbesuchsart zur Berechnung der Zuzahlung wählen kannst.



Wie auch zuvor wählst du auch hier die entsprechende Positionsnummer aus, welche du als Hausbesuch erbracht hast, damit deine Zuzahlungsrechnung korrekt berechnet wird.

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