Ab und an kommt es dazu, dass ein Patient eine Verordnung mitbringt, die bereits von einer anderen Praxis begonnen wurde. Wie genau das Vorgehen ist und was du zu tun hast, kannst du im Folgenden nachlesen:
Vorab:
Eine Verordnung darf bei Wechsel des Leistungserbringers auf Wunsch des Patienten von einer anderen Praxis weitergeführt werden. Die restlichen Behandlungseinheiten können mittels Verordnungskopie mit den entsprechenden Kostenträgern abgerechnet werden.
Achtung:
Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen müssen vor Aufnahme der Verordnung den Kostenträger informieren/ Rücksprache halten. Ergotherapeuten können ohne Absprache mit den Kostenträgern die Verordnung weiterführen.
Die Kontaktaufnahme kann auf telefonischen oder schriftlichem Wege erfolgen. Im besten Fall hat die vorherige Praxis den Wechsel ebenfalls angemeldet. Die Mitarbeiter des Kostenträgers werden dir weitere Anweisungen geben und dir bei Fragen weiterhelfen.
Was hat der vorherige Leistungserbringer zu tun?:
- Abrechnungsstelle informieren
- geleistete Einheiten auf der Rückseite dokumentieren und durch den Patienten bestätigen lassen
- Kontakt mit der Abrechnungsstelle mit Datum auf der Rückseite dokumentieren
- Verordnungskopie erstellen
- Felder der Abrechnungsdaten dürfen nicht ausgefüllt sein und müssen für neuen LE frei bleiben
- Feld "Behandlungsabbruch" wird nicht ausgefüllt
- vorheriger LE kann die geleisteten Einheiten mit der Originalverordnung unter Angabe der Abrechnungsfelder abrechnen
Was hast du zu tun?:
- Verordnung prüfen
- sind auf der Rückseite die Einheiten des vorherigen LEs eingetragen und sind diese bestätigt
- wurde der Kontakt zur Abrechnungsstelle dokumentiert
- sind die Felder "Behandlungsabbruch" und für die Abrechnungsdaten frei
- die geleisteten Einheiten ganz normal vom Patienten bestätigen lassen
- Verordnungskopie mit entsprechender Dokumentation gilt als Abrechnungsdokument und kann ganz normal abgerechnet werden
- für Physio, Logo und Podo:
- Abrechnungsstelle vor Weiterführen informieren
- bei Kontakt: Angaben des vorherigen LEs mit den vorliegenden Angaben vergleichen
- wenn Angaben übereinstimmen: Kontakt und Bestätigung dokumentieren, dann kann Weiterbehandlung erfolgen
- wenn vorheriger LE keine Angaben gemacht hat, wird die Krankenkasse weitere Handlungshinweise mitgeben, oder die Fortsetzung anderweitig bestätigen
der einfachere und schnellere Weg:
- die vorherige Praxis führt einen Behandlungsabbruch durch
- Wichtig!: das muss unbedingt mit dem Arzt abgesprochen werden
- der Patient holt sich eine neue Verordnung
- mit der neuen Verordnung kommt der Patient zu dir und die Behandlung + Abrechnung kann ganz normal durchgeführt werden