Was ist eine ergotherapeutische Schiene?
Eine ergotherapeutische temporäre Schiene wird individuell für den Patienten gefertigt und kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden:
- Stabilisierung von Gelenken oder Fingern
- Unterstützung der Bewegung bei motorischen Einschränkungen
- Korrektur von Fehlstellungen zur Verbesserung der Funktionalität
- Schmerzlinderung durch gezielte Entlastung
Die Schiene wird in der Regel als Ergänzung zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung eingesetzt.
Abrechnung und Vergütung
Die Abrechnung der ergotherapeutischen Schiene erfolgt in zwei Kategorien:
-
Ohne Kostenvoranschlag (bis 400 €)
Liegt der Preis der Schiene unter 400 €, kann sie direkt abgerechnet werden. -
Mit Kostenvoranschlag (ab 400,01 €)
Übersteigt der Preis 400 €, muss vorab ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Dieser sollte enthalten:- Art und Bezeichnung der Schiene
- Verwendete Materialien
- Arbeitsaufwand je begonnene 15 Minuten
💡 Gut zu wissen: Die endgültige Abrechnung darf um bis zu 10 % vom Kostenvoranschlag abweichen.
Zuzahlung für Patienten
Für ergotherapeutische Schienen gibt es keine gesetzliche Zuzahlung. Patienten müssen also keine Eigenbeteiligung leisten.
Wichtige Hinweise zur Verordnung
❗ Schiene nur in Verbindung mit Verordnung abrechenbar
Eine ergotherapeutische Schiene kann nur zusammen mit einer Verordnung für eine motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung abgerechnet werden.
❗ Dokumentation erforderlich
Die Herstellung, Anpassung und Korrektur der Schiene muss sorgfältig dokumentiert werden, um die Abrechnung nachvollziehbar zu machen.
Eingabe in thevea
Wähle das Heilmittel mit der Schiene entsprechend aus und füge den Preis hinzu:
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