💸Wer übernimmt die Kosten?
Der TI-Anschluss ist mit Investitionen verbunden – gute Nachrichten aber vorweg: Die wichtigsten Komponenten werden vollständig refinanziert. Wichtig ist, dass du den Überblick über erstattete und nicht erstattete Kosten behältst – und weißt, wann welche Zahlung fällig wird.
Die Refinanzierung für Heilmittelerbringer:innen wird durch eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden geregelt.
Die Höhe der Pauschalen ist gesetzlich festgelegt, Details zur Beantragung und Auszahlung werden im Rahmenvertrag konkretisiert.
Für die Kosten deines TI-Anschlusses erhältst du eine monatliche TI-Pauschale, die quartalsweise rückwirkend vom GKV-Spitzenverband ausgezahlt wird.
✅ Diese Kosten werden refinanziert
Komponente | Erstattung durch die GKV |
---|---|
TI-Anschluss inkl. Kartenlesegerät | rückwirkende Pauschale nach Aktivierung |
eHBA | rückwirkend refinanziert |
SMC-B | rückwirkend refinanziert |
💡 Die Pauschalen gelten pro IK-Nummer – auch für mehrere Standorte oder Fachbereiche.
🚫 Diese Kosten musst du selbst tragen
Komponente | Bemerkung |
---|---|
Internetanschluss | Voraussetzung für die TI, aber nicht erstattungsfähig |
PC/Laptop | Muss vorhanden sein, keine Refinanzierung |
TI-Anwendung bzw. PVS (z. B. thevea Starter oder Pro) |
Wird nicht über die Pauschalen abgedeckt |
✅ Wann fallen welche Kosten an?
Zeitpunkt | Was passiert? |
---|---|
Nach Aktivierung des TI-Anschlusses | Erst dann wird dein Konto mit der einmaligen Pauschale belastet |
Monatlich ab Aktivierung | Es fällt eine laufende Nutzungsgebühr für den Anschluss an |
Beim Kartenanbieter (eHBA / SMC-B) | Die Kosten entstehen direkt nach Bestellung – je nach gewähltem Zahlungsmodell (einmalig, jährlich oder quartalsweise) |
💡 Die Refinanzierung durch die GKV erfolgt quartalsweise rückwirkend.
📅Warum ist das thevea-Angebot auf 5 Jahre ausgelegt?
Ganz einfach:
-
Die SMC-B ist 5 Jahre gültig
-
Die Refinanzierungsvereinbarung gilt ebenfalls für diesen Zeitraum
So hast du Planungssicherheit – und bleibst nach Ablauf flexibel.
❗ Wichtig bei Privatpraxen
Für Privatpraxen gibt es aktuell keine Refinanzierungsregelung und da aktuell keine private E-Verordnung vorgesehen ist, macht der Anschluss aktuell keinen Sinn.
Wie beantrage ich die Refinanzierung?
Über das GKV- Antragsformular.
💡Wenn du Hilfe bei der Bestellung oder Beantragung brauchst, oder Fragen rund um die TI hast, kannst du dir gern hier einen Termin mit unseren Experten buchen:
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