Bei der Abrechnung deiner Physiotherapie-Rezepte gibt es eine Menge Fristen zu beachten. Hier findest du diese im Überblick.
GKV- und Zahnarztverordnungen:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉28 Tage nach Ausstellung bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung verliert nach 12 Wochen Unterbrechung nach dem letzten Behandlungstag ihre Gültigkeit.
❓Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung?
👉Eine Unterbrechung ist bis zu 12 Wochen möglich. Wir empfehlen eine Begründung, wenn die Frequenz um mehr als 2 Tage überschritten wird.
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (LE/ Versicherter)
- F = Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter)
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit erbracht wurde.
❓Wie oft kann ich eine Abrechnung durchführen?
👉Eine Abrechnung kann monatlich bis zu 2 Mal erfolgen.
Entlassmanagement:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung ist bis zu 12 Kalendertage nach Ausstellungsdatum gültig.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.
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