Heilmittelverordnungen der Bundeswehr rechnest du aktuell ohne thevea ab. Die aktuelle Version von thevea kann folgende Verordnungsmuster abrechnen:
- GKV
- Zahnarzt
- Entlassmanagement
- Berufsgenossenschaft
- Privat
- Blanko
📑Wie rechne ich Bundeswehr-, Kur- oder Sozialamt Verordnungen ab?
Diese Verordnungen musst du separat abrechnen – also außerhalb von thevea. Wichtig ist, dass du sie klar von deinen über thevea erfassten Verordnungen trennst.
Trenne die Bundeswehr- Kurverordnungen und Verordnungen vom Sozialamt sichtlich von den Verordnungen, die du über thevea eingegeben hast. Bitte beachte, dass du hierfür einen separaten Sendungsbegleitschein im Online Kundencenter deines Abrechnungshauses erstellen musst.
💡So geht es bei der opta data!
- Klicke auf >Online Einreichung<.
- Klicke auf >Digitale Begleitscheine<.
- Hier klickst du auf das zweite Zeichen.
- Fülle du die entsprechenden Felder aus.
- Klicke >auf Erstellen<.
🤓Wir arbeiten daran, zukünftig auch diese Verordnungen mit thevea abrechnen zu können.
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