Verordnungen der Bundeswehr rechnest du aktuell ohne thevea ab. Die aktuelle Version von thevea kann folgende Verordnungsmuster abrechnen:
- GKV
- Zahnarzt
- Entlassmanagement
- Berufsgenossenschaft
- Privat
- Blanko
Was tun bei Bundeswehr-, Kur- oder Sozialamt Verordnungen?
Diese Verordnungen musst du separat abrechnen – also außerhalb von thevea. Wichtig ist, dass du sie klar von deinen über thevea erfassten Verordnungen trennst:
Trenne die Bundeswehr- Kurverordnungen und Verordnungen vom Sozialamt sichtlich von den Verordnungen, die du über thevea eingegeben hast. Bitte beachte, dass du hierfür einen separaten Sendungsbegleitschein im Online Kundencenter deines Abrechnungshauses erstellen musst. So geht es bei der opta data:
Melde dich an, um diesen ganz einfach zu erstellen:
- Klicke auf >Online Einreichung<.
- Klicke auf >Digitale Begleitscheine<.
- Hier klickst du auf das zweite Zeichen.
- Fülle du die entsprechenden Felder aus.
- Klicke >auf Erstellen<.
Wir arbeiten daran, zukünftig auch diese Verordnungen mit thevea abrechnen zu können.
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