Bei der Abrechnung deiner Logopädie Verordnungen gibt es eine Menge Fristen zu beachten. Hier findest du diese im Überblick.
GKV- und Zahnarztverordnungen:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉28 Tage nach Ausstellung bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Verordnungen mit bis zu 10 oder 20 Einheiten sind 7 Monate gültig.
👉Verordnungen mit einem LHB oder bVB sind 9 Monate gültig.
❓Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung?
👉Eine Unterbrechung ohne Begründung darf 14 Tage sein. Darüber hinaus ist sie mit einem Kürzel zu begründen:
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (LE/ Versicherter)
- F = Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter)
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit erbracht wurde.
❓Wie oft kann ich eine Abrechnung durchführen?
👉Je zugelassenem Leistungserbringer kann einmal monatlich eine Sammelrechnung erstellt werden.
Entlassmanagement:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung ist bis zu 12 Kalendertage nach Ausstellungsdatum gültig.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.
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