Fristen in der Ergotherapie

GKV- und Zahnarztverordnungen:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉28 Tage nach Ausstellung bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Es gibt keine definierte Gültigkeit der Verordnung. 

Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung?

👉Eine Unterbrechung ohne Begründung darf 14 Tage sein. Darüber hinaus ist sie mit einem Kürzel zu begründen:

  • T = therapeutisch indiziert
  • K = Krankheit (LE/ Versicherter)
  • F = Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter)

Außerdem dürfen die Unterbrechungen in Summe nicht mehr als 70 Tage betragen.

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit erbracht wurde.

Entlassmanagement:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist bis zu 12 Kalendertage nach Ausstellungsdatum gültig.

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.

Blankoverordnung:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉28 nach Ausstellungsdatum bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist bis zu 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig. 

Gibt es bei der Blankoverordnung Behandlungsunterbrechungen?

👉Unterbrechungsfristen gibt es bei einer Blankoverordnung nicht. Es ist keine Begründung für eine Unterbrechung oder einen Abbruch notwendig. Auch die 70 Tage Frist kommt hier nicht zum Einsatz.

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat. 

BG-Verordnungen:

Wann muss ich mir der Verordnung beginnen?

👉Spätestens 14 Tage nach dem angegebenen Behandlungsbeginn. Wenn dieser nicht angegeben wurde, gilt das Ausstellungsdatum. Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist für 2 Monate ab Behandlungsbeginn gültig. Wenn das Feld nicht ausgefüllt ist, gilt das Ausstellungsdatum. 

Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden?

👉Die Verordnung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden (4 Wochen bei einer Langezeitverordnung). Sobald die Verordnung länger als 14 Tage/ 4 Wochen unterbrochen wird, ist die Verordnung nicht mehr gültig. 

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.

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