GKV- und Zahnarztverordnungen:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉28 Tage nach Ausstellung bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Es gibt keine definierte Gültigkeit der Verordnung.
❓Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung?
👉Eine Unterbrechung ohne Begründung darf 14 Tage sein. Darüber hinaus ist sie mit einem Kürzel zu begründen:
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (LE/ Versicherter)
- F = Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter)
Außerdem dürfen die Unterbrechungen in Summe nicht mehr als 70 Tage betragen.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit erbracht wurde.
Entlassmanagement:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung ist bis zu 12 Kalendertage nach Ausstellungsdatum gültig.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.
Blankoverordnung:
❓Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?
👉28 nach Ausstellungsdatum bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung ist bis zu 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig.
❓Gibt es bei der Blankoverordnung Behandlungsunterbrechungen?
👉Unterbrechungsfristen gibt es bei einer Blankoverordnung nicht. Es ist keine Begründung für eine Unterbrechung oder einen Abbruch notwendig. Auch die 70 Tage Frist kommt hier nicht zum Einsatz.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.
BG-Verordnungen:
❓Wann muss ich mir der Verordnung beginnen?
👉Spätestens 14 Tage nach dem angegebenen Behandlungsbeginn. Wenn dieser nicht angegeben wurde, gilt das Ausstellungsdatum. Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden.
❓Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?
👉Die Verordnung ist für 2 Monate ab Behandlungsbeginn gültig. Wenn das Feld nicht ausgefüllt ist, gilt das Ausstellungsdatum.
❓Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden?
👉Die Verordnung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden (4 Wochen bei einer Langezeitverordnung). Sobald die Verordnung länger als 14 Tage/ 4 Wochen unterbrochen wird, ist die Verordnung nicht mehr gültig.
❓Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?
👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.
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