Zuzahlungsbefreiung hinterlegen
Um eine Zuzahlungsbefreiung für einen Patienten in thevea zu hinterlegen, hast du verschiedene Möglichkeiten:
1. Sollte das Kreuz auf der Verordnung bei Zuzahlungsfrei gesetzt sein, wird in thevea bei Verordnungsanlage automatisch eine Zuzahlungsbefreiung hinterlegt. Der Befreiungszeitraum wird anhand des Ausstellungsdatums hinterlegt und ist bis zum Jahresende gültig:
2. Trotz Zuzahlungsbefreiung ist das Kreuz auf der Verordnung bei Zuzahlungspflichtig gesetzt. In dem Fall kannst du in der Verordnungsübersicht unter "Aktionen" die Aktion "Zuzahlungsbefreiungen" auswählen. Gib hier den entsprechenden Befreiungszeitraum ein und klicke anschließend auf speichern:
Der Befreiungsausweis ist nun bis Ende des Jahres hinterlegt und wird auch bei zukünftigen Verordnungen berücksichtigt.
Zuzahlungsbefreiung löschen
Sollte bei der Verordnungsanlage fälschlicherweise eine Zuzahlungsbefreiung hinterlegt worden sein, weil das Kreuz falsch gesetzt wurde oder du willst generell eine Zuzahlungsbefreiung löschen, klicke auf "Aktionen" bei der jeweiligen Verordnung in der Verordnungsübersicht. Wähle "Zuzahlungsbefreiung" aus und lösche den entsprechenden Zeitraum ganz einfach raus: