💥Update Zuzahlungsquittung
Wir haben noch einmal die Zuzahlungsquittung bearbeitet und so die Möglichkeit gegeben, Quittungen nach dem Abschluss einer Verordnung neu zu erstellen. Somit können zukünftig auch Änderungen des Zuzahlungsbetrags durch zum Beispiel Preislistenwechsel innerhalb des Behandlungszeitraums berücksichtigt werden. Solltest du also eine Zuzahlungsquittung nach Verordnungsabschluss neu ausdrucken wollen, kannst du das ganz einfach aus der Verordnungsansicht tun:
🆕 Bearbeiten von Leistungserbringer
Ab sofort ist es möglich, bestehende Leistungserbringer nach Anlage von Verordnungen erneut zu bearbeiten. Solltest du zum Beispiel entscheiden, aus der Selbstabrechnung zu einem Abrechnungsdienstleister zu wechseln oder von einem anderen Abrechnungsdienstleister zu einem unserer Kooperationspartnern wechseln, kannst du diese Änderung zukünftig ganz einfach selbst vornehmen.
Solltest du zukünftig deinen Leistungserbringer bearbeiten wollen, kannst du die Änderungen ganz einfach in der Verwaltung vornehmen. Klicke auf das Stiftsymbol um die gewünschte Änderung vorzunehmen:
Bitte beachte, dass sich durch die Änderungen auch Änderungen an der Berechnung der Preise der Verordnungen ergeben können:
⚙️Performance-Optimierung thevea
Wir haben für dich ein paar Stellschrauben in thevea nachgezogen, so dass die Performance von thevea dadurch signifikant verbessert werden konnte. Ab sofort kannst du also noch schneller mit thevea arbeiten. Viel Spaß dabei 🚀 !
❓ Solltest du noch Fragen zu den Updates haben, schreib uns gerne eine Mail an support@thevea.de.❓