Update 06.10.2022- Zuzahlungsquittung & telemedizinische Leistung in der Logopädie

Zuzahlungsquittung drucken

Wir haben gute Nachrichten! Nach unserem Zuzahlungsrechner kommt nun noch eine weitere Funktion im Bereich Zuzahlung hinzu: Zuzahlungen quittieren und Quittungen drucken!Damit kannst du ab sofort eine Quittung für die jeweilige Zuzahlung der Verordnung erstellen und ausdrucken! Wie das geht? Ganz einfach! 

  1. Gehe in die Verordnungsübersicht 
  2. Klicke auf “Berechnen” in der Spalte “Zuzahlung”
  3. Wähle die entsprechenden Leistungen aus
  4. Klicke auf den Button “Quittung erstellen” um die Zuzahlung zu quittieren 

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Anschließend kannst du das Druckersymbol auswählen, um die Quittung auszudrucken. Hier kannst du zwischen DIN A4 und DIN A6 Format auswählen. Quittierte Zuzahlungen werden in der Verordnungsübersicht grün markiert:

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Telemedizinische Leistung in der Logopädie

Mit thevea kannst du jetzt auch telemedizinische Leistungen in der Logopädie abrechnen. Solltest du also eine Therapieeinheit via Videocall erbracht haben, kannst du in den Behandlungsdaten die entsprechende Position auswählen: 

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Solltest du noch Fragen oder Anmerkungen zu den Updates haben, schreib uns gerne eine Mail an support@thevea.de . Wir freuen uns auf dein Feedback. 

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