Update 22.09.2022 - Verordnungsansicht, Abrechnung Nagelspange Podologie, Korrigierte Validierung von Arzt- und Betriebsstättennummer bei GKV-Verordnungen

Update Verordnungsansicht

Mit dem neuen Update haben wir die Verordnungsansicht nach Verordnungsanlage angepasst. Zukünftig gelangst du nach der Verordnungsanlage automatisch in die Verordnungsansicht.

In der neuen Verordnungsansicht findest du hilfreiche Hinweise zu der Verordnung, wie zum Beispiel der späteste Behandlungsbeginn oder der Hinweis auf einen langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. 

Zudem kannst du zukünftig direkt aus der Verordnungsansicht die Zuzahlung für die entsprechende Verordnung berechnen:

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Um zur Behandlungsdatenseite zu gelangen, klicke ganz einfach auf den Button "Behandlungsdaten":

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Abrechnung Nagelspange Podologie

Bereits seit dem 01.07.2022 können Podologen die Nagelspange als podologische Leistung bei den Kostenträgern abrechnen. Ab sofort kannst du das auch über thevea digital abrechnen!

Du kannst deine Nagelspangen- Verordnung wie gewohnt mit Hilfe der thevea Scan App anlegen oder über den Button “Verordnung anlegen” in der Verordnungsübersicht. Folgende Angaben sind verpflichtend für die Abrechnung der Nagelspange:

    • ICD-10 Code L60.0
    • Diagnosegruppe UI1 in Kombination mit Leitsymptomatik a oder Diagnosegruppe UI2 in Kombination mit Leitsymptomatik b
    • Heilmittel: Nagelspangenbehandlung

Die Therapiefrequenz kann durch den Therapeuten frei gewählt werden, daher ist das Feld bei einer Nagelspangenverordnung nicht verpflichtend anzugeben und kann bei der Verordnungsanlage frei bleiben:

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Nach dem du die Verordnung erfolgreich angelegt hast, kannst du bei den Behandlungsdaten die entsprechenden Positionen über das Dropdown- Menü wählen, die für die Erstellung und Kontrolle der Nagelspange erbracht worden sind:

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Nach dem du alle Behandlungsdaten hinzugefügt hast, wird die Position für die Fertigung der Nagelkorrekturspange (78220) automatisch hinzugefügt:

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Korrigierte Validierung von Arzt- und Betriebsstättennummer bei GKV-Verordnungen 

Mit dem neuen Update haben wir die Validierung der Arzt- und Betriebsstättennummern bei GKV- Verordnungen angepasst. Ab sofort werden auch ASV- Teamnummern in Ihrer Logik auf Richtigkeit geprüft und können zukünftig problemlos über thevea abgerechnet werden. Eine gesonderte Abrechnung dieser Verordnungen ist somit nicht mehr notwendig. 

 

Solltest du noch Fragen zu den neuen Updates haben, melde dich gerne direkt bei uns unter support@thevea.de.

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