Teilabrechnung Podologie
Podologinnen und Podologen aufgepasst! Ab heute könnt ihr mit thevea auch eine Teilabrechnung durchführen. Ab der dritten hinzugefügten Behandlung erscheint nun in der Behandlungsdatenübersicht die Auswahl eine Teilabrechnung abzuschließen:
Der Prozess ist dann wie bekannt: Die Verordnung erscheint zunächst als Status “abgeschlossen” und es können keine weiteren Behandlungsdaten hinzugefügt werden. In der Übersicht der Abrechnung erscheint nur der Zuzahlungs- und Verordnungswert der Teilabrechnung. Nach dem Absenden ist die Verordnung wieder automatisch mit dem Status “in Behandlung” in der Verordnungsübersicht zu finden. um weitere Termine hinzufügen zu können.
In der Behandlungsübersicht werden die bereits abgerechneten Behandlungen zwar angezeigt, eine Veränderung dieser Daten ist aber nicht mehr möglich. Die ausstehenden Daten können dann ganz einfach wie gewohnt hinzugefügt werden.
In der zweiten Abrechnung wird dann nur noch der Verordnungswert der nachträglich hinzugefügten Termine angegeben. Nachdem senden erscheint nun die Verordnung in der Übersicht als “Versandt”. Wann welche Behandlungen abgerechnet wurden, kann nachträglich in der Abrechnungsübersicht eingesehen werden.
Wichtig: Bei der Teilabrechnung muss die Original- Verordnung der ersten Abrechnung hinzugefügt werden. Bitte denk daran, diese vor dem Versenden zu kopieren. Bei der zweiten Abrechnung wird dann die Kopie, samt Unterschrift des Patienten auf der Kopie, eingereicht. Es kann nur eine Teilabrechnung pro Verordnung durchgeführt werden.