Eine Teilabrechnung in der Podologie ist ab der 3. Behandlung möglich. Ab der dritten hinzugefügten Behandlung erscheint in der Behandlungsdatenübersicht die Auswahl eine Teilabrechnung abzuschließen:
Die Verordnung erscheint dann zunächst mit dem Status “abgeschlossen” und es können keine weiteren Behandlungsdaten hinzugefügt werden. In der Übersicht der Abrechnung erscheint nur der Zuzahlungs- und Verordnungswert der Teilabrechnung. Nach dem Absenden der Abrechnung ist die Verordnung wieder automatisch mit dem Status “in Behandlung” in der Verordnungsübersicht zu finden, um die weiteren Termine hinzufügen zu können.
In der Behandlungsübersicht werden die bereits abgerechneten Behandlungen zwar angezeigt, eine Veränderung dieser Daten ist aber nicht mehr möglich. Die ausstehenden Daten können dann ganz einfach wie gewohnt hinzugefügt werden.
In der zweiten Abrechnung wird dann nur noch der Verordnungswert der nachträglich hinzugefügten Termine angegeben. Nachdem senden erscheint nun die Verordnung in der Übersicht als “Versandt”. Wann welche Behandlungen abgerechnet wurden, kann nachträglich in der Abrechnungsübersicht eingesehen werden.
Wichtig:
❗️ Bei der Teilabrechnung muss die Original- Verordnung der ersten Abrechnung hinzugefügt werden. Bitte denk daran, diese vor dem Versenden zu kopieren. Bei der zweiten Abrechnung wird dann die Kopie, samt Unterschrift des Patienten auf der Kopie, eingereicht.
❗️ Es kann nur eine Teilabrechnung pro Verordnung durchgeführt werden.
❗️ Wenn du den ersten Teil bereits ohne thevea abgerechnet hast, führe keine Teilabrechnung durch, sondern klicke einfach auf "Verordnung abschicken"
So dokumentierst du die Teilabrechnung auf der original Verordnung richtig:
Für die erste Teilabrechnung:
- Ziehe auf der Rückseite der Verordnung einen deutlich sichtbaren Strich unter der zuletzt erbrachten Behandlungseinheit
- Die bereits erbrachten Leistungen sind mit dem Vermerk „Zwischenabrechnung“ zu versehen (zum Beispiel hochkant neben den Behandlungsdaten)
- Erstelle anschließend eine schwarz- weiß Kopie der Vorder- und Rückseite der Verordnung
- Sende die Original- Verordnung an deinen Abrechnungsdienstleister die Kopie bleibt in der Praxis
Für die Endabrechnung:
- Streiche auf der Kopie die bereits abgerechneten Leistungen durch und vermerke „abgerechnet“
- Für die offenen Behandlungseinheiten wird die Kopie wie eine Original- Verordnung behandelt (Behandlungsdaten eintragen, Unterschrift des Versicherten)
- Versende die Kopie nach Abschluss der Behandlung an deinen Abrechnungsdienstleister