Was ist bei der Abrechnung mit thevea und der AS AG zu beachten?

Solltest du zukünftig deine Abrechnung bei der AS AG mit Hilfe von thevea einreichen,
beachte bitte folgendes:


Verordnungen die über thevea eingereicht werden
Nutze für die Verordnungen, die du in thevea  eingegeben hast nach Versenden deiner
Abrechnung den thevea Sendungsbegleitschein. Dieser wird automatisch nach Versenden der
Abrechnung erstellt. Schicke anschließend die originalen Verordnungen inkl. Begleitschein an
folgende Adresse:

AS Abrechnungsstelle AG
Am Wall 96-98
28195 Bremen


Verordnungen, die nicht über thevea  eingereicht werden können
Aktuell ist die Abrechnung von Kur- und Bundeswehrverordnungen über thevea noch
nicht möglich. Solltest du solche Verordnungen mit abrechnen wollen, musst du diese auf dem
bekannten Weg, über den Begleitschein aus dem Online Kundenportal einreichen. Trenne diese
Belege deutlich von den Verordnungen, die über thevea abgerechnet werden, indem du die
Verordnungen beispielsweise separat mit dem jeweiligen Begleitschein umschlägst. Anschließend
schickst du diese in einem Briefumschlag an die AS AG.

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