Was ist bei der Abrechnung mit thevea und der Severins zu beachten?

Solltest du zukünftig deine Abrechnung bei der Severins mit Hilfe von thevea einreichen, beachte bitte folgendes:

Verordnungen die über thevea eingereicht werden können

Nutze für die Verordnungen, die du in thevea eingegeben hast, nach elektronischer Versendung deiner Abrechnungsdaten, den thevea Sendungsbegleitschein. Dieser wird automatisch nach Versand erstellt. Das Ausfüllen des Codierbelegs pro Verordnung ist nicht mehr notwendig. Schicke anschließend die originalen Verordnungen inkl. Sendungsbegleitschein (Versandschein) an die dir bekannte Adresse.

Verordnungen, die nicht über thevea eingereicht werden können

Aktuell ist die Abrechnung von Kur- und Bundeswehrverordnungen über thevea noch nicht möglich. Solltest du eine oder mehrere dieser Verordnungen ebenfalls abrechnen wollen, musst du diese auf dem bekannten Weg einreichen (Codierbeleg und Sendungsbegleitschein aus „Mein Kundenportal“). Trenne diese Belege deutlich von den Verordnungen, die über thevea abgerechnet werden (z. B. in einem separaten Umschlag oder dadurch, dass du sie in die Falze des jeweiligen gefalteten Sendungsbegleitscheins legst) und schicke diese - als eine Gesamt-Sendung - an die Severins.

Zusatzleistungen Taxierung und Codierung

Solltest du die Zusatzleistung Taxierung und Codierung gebucht haben, ist dieser Service bei der Abrechnung mit thevea nicht weiter notwendig. Sobald du deine erste Abrechnung über thevea eingereicht hast, wird dieser Service automatisch deaktiviert und es werden keine weiteren Kosten mehr berechnet.

Solltest du weitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, wende dich gerne an unseren Support unter support@thevea.de und wir beraten dich gerne.

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